FACT Gruppe, Hohenzollernring 70, 48145 Münster | 0251 935 - 2000 |
Neuigkeiten der FACT Gruppe
Informationen zu Sekundärleistungen im Gesundheitswesen
Unsere News informieren Sie regelmäßig digital über alle wichtigen Entwicklungen der FACT Gruppe und natürlich zu Neuigkeiten und Innovationen bei den Sekundärleistungen im Gesundheitswesen. Zusätzlich erscheint mehrfach im Jahr unser Magazin FACT exklusiv mit Hintergrundinformationen und Erfahrungsberichten.
Das Entlassmanagement mit Hilfe von IT koordinieren
Innerhalb der medizinisch-pflegerischen Arbeit, aber auch in der engen Verknüpfung mit einem Dienstleister, bietet sich die Nutzung digital abgebildeter Prozesse an. Im Entlassmanagement greifen beispielsweise zahlreiche medizinische und infrastrukturelle Themen ineinander, die mit Hilfe von IT koordiniert werden können. Dabei startet eine ganze Reihe paralleler Prozessen, deren Auslösung – und Erledigung – innerhalb und außerhalb des Krankenhausinformationssystems (KIS) erfolgen kann. Bei einer Patientenentlassung könnten beispielsweise folgende Meldungen generiert werden:
- An den Schreibdienst, den Arztbrief priorisiert zu schreiben und zur Unterschrift bereitzustellen. Die Vollzugsmeldung kann zum Ausdruck an das Arztsekretariat erfolgen.
- An die Krankenhausapotheke, die benötigte Medikamente zur Übergabe durch den Arzt bereitzustellt. Ist dies geschehen, kann die Inhouse-Logistik einen Transportauftrag erhalten.
- An die Patientenaufnahme als Vorinformation, dass in Kürze ein freies Bett zur Verfügung stehen wird und damit eine Neubelegung erfolgen kann.
- An die Unterhaltsreinigung, das Zimmer zeitnah zu reinigen und ggf. zu desinfizieren, damit es für einen neuen Patienten zur Verfügung steht. Die Fertigmeldung kann, analog zur Praxis in Hotels, an die Patientenaufnahme erfolgen.
- An die Speisenversorgung, für den entlassenen Patienten kein Essen mehr bereitzustellen.
- An die Inhouse-Logistik, das Patientenbett durch ein gereinigtes Bett zu ersetzen. Auch hier kann die Fertigmeldung an die Patientenaufnahme erfolgen.
Wie und wohin die Übermittlung von Nachrichten erfolgt, hängt von den im Haus zur Verfügung stehenden Systemen ab. Lösungen reichen bereits heute von einer nahezu vollständigen KIS-Integration bis zur Arbeit mit einfachen E-Mail-Benachrichtigungen.
Gesegnete Weihnachten und für 2018 alles Gute
Ein Krankenhaus schläft nie. Deshalb sind auch wir als Dienstleister rund um die Uhr im Einsatz, um den technischen und infrastrukturellen Betrieb unserer Kunden sicherzustellen. Deshalb gehen unsere herzlichen Weihnachtswünsche ganz besonders an all diejenigen Menschen, die während der Feiertage berufstätig sind und damit anderen Menschen helfen! Wir wünschen allen ein paar ruhige und besinnliche Tage vor dem Jahreswechsel und zum neuen Jahr Gesundheit und Wohlergehen!
Selbstfahrende Reinigungsmaschinen sind im Kommen
Selbstfahrende Arbeitsgeräte gibt es schon seit Jahrzehnten. Oft verrichten sie ihren Dienst jedoch dort, wo sie nicht öffentlich wahrgenommen werden, beispielsweise als Transportzüge in weitläufigen Kelleranlagen oder bei der Materialdisposition in Industriebetrieben. Automatische Geräte wie der selbststätige Rasenmäher oder Staubsauger erfreuen sich großer Beliebtheit, wenn die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Doch wie steht es um den Einsatz im gewerblichen, professionellen Umfeld?
Ist die ethische Frage positiv geklärt, können Häuser bereits heute auf selbstfahrende Reinigungsmaschinen zurückgreifen. Sie erkennen häufig anhand von Induktionsschleifen ihre fest vorgegebenen Wege, doch auch alternative Lenktechnologien wie Sensor- oder Funksignale existieren bereits. Eine Erkennung und Umfahrung von Menschen oder Hindernissen ist damit kein Problem mehr. Grenzen erfährt die Technologie, wenn es beispielsweise um das Öffnen und Schließen von Türen ohne Kraftbetätigung, die Nutzung von Aufzügen und die Versorgung mit Reinigungsmaterial geht. Doch auch diese Barrieren sind zu überwinden. Insbesondere bei Neubauten können Aufzüge für selbstfahrende Geräte eingeplant, Induktionsschleifen und Antennen für die Lenkung und die Türöffnung verbaut und Nachfüllsilos für Reinigungsmaterial an den Ladepunkten berücksichtigt werden.
Bleibt die Frage der Wirtschaftlichkeit. Ob die Maschinen wirklich günstiger sind als manuelle Arbeit, insbesondere wenn sie nur in Teilbereichen der Reinigung eingesetzt werden können, muss individuell betrachtet werden.
Das neue kirchliche Datenschutzrecht ist da
Die KDO ist bald passee: Am 20.11.2017 hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands getagt und sich mit der Novellierung des kirchlichen Datenschutzrechts befasst. Das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) wurde einstimmig beschlossen; den Diözesen hat die Vollversammlung die Inkraftsetzung zum 24.05.2018 und die entsprechende Veröffentlichung im jeweiligen Amtsblatt der Diözese empfohlen. Das KDG ist inhaltlich fast übereinstimmend mit der EU Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO), die ebenfalls im Mai 2018 in Kraft tritt.
Datenschutz, insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Datenverarbeitung, ist inzwischen auch für viele Seniorenheime und Behinderteneinrichtungen ein immer wichtiger werdendes Thema. Die FAC’T Gruppe unterstützt diese, genau wie Krankenhäuser, bei der Erstellung und Umsetzung entsprechender Richtlinien und übernimmt alle Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.
Automatisierte vorbeugende Wartung
Dass technische Anlagen alle Aggregatzustände kontinuierlich erfassen, Soll-, und Ist-Vergleiche durchführen und Störungen automatisch melden, ist heute nicht mehr ungewöhnlich. Dass nahezu der gesamte folgende Prozess ohne menschlichen Eingriff abläuft, ist es noch. Ein Blick in die (nahe) Zukunft:
Die Betriebstemperatur der Anlage ist leicht erhöht, der Geräuschpegel steigt und die Schwankungen neuralgischer Werte werden größer und häufiger. Verschiedene Sensoren melden diese Informationen an eine Gebäudeautomationsanwendung (GA), die diese mit den gespeicherten Merkmalen früherer Störungen des gleichen Modells in einer zentralen Datenbank vergleicht und erkennt: Hier ist absehbar mit einem Ausfall zu rechnen.
Diese Anwendung startet nun automatisch einen Beschaffungsprozess. Eine hinterlegte Leistungsbeschreibung für die Wartung wird zusammen mit den Gerätedaten auf einem Beschaffungsportal veröffentlicht, um einen Dienstleister zur Durchführung der Wartung zu ermitteln.
Auf der Dienstleisterseite vergleicht eine Software die im Beschaffungsportal vorliegende Projekte mit dem Leistungsspektrum und der Verfügbarkeit, die sich aus dem eigenen Computer Aided Facility Management (CAFM) ergeben. Bei Übereinstimmung bietet die Software des Dienstleisters automatisiert auf das Projekt.
Ist die Angebotsfrist abgelaufen, wertet das Beschaffungsportal die Angebote automatisch aus und erteilt dem Bestbieter den Auftrag.
Die Dienstleister-Software nimmt den Auftrag an, stellt ihn in seiner CAFM bereit, beauftragt den Servicetechniker auf seinem mobilen CAFM-Client mit der termingerechten Wartung und löst automatisch einen Versandauftrag für die dafür vermutlich benötigten Verschleißteile aus. Erst beim Auftraggeber treffen Servicetechniker und Teile zusammen.
Hat der Servicetechniker die Wartung durchgeführt, dokumentiert er auf seinem mobilen CAFM-Client seine Arbeit und die verbauten Verschleißteile. Diese Meldung fließt zur Abrechnung an das CAFM des Dienstleisters, dessen Software eine Rechnung generiert und diese im Beschaffungsportal einstellt. Gleichzeitig meldet die Gebäudeautomationsanwendung des Auftraggebers die erfolgreiche Wartung, die sie anhand der veränderten Sensordaten festgestellt hat. Die Beschaffungsplattform gibt darauf die Zahlungsfreigabe und der vereinbarte Betrag wird vom Auftraggeber an den Dienstleister überwiesen und auf beiden Seiten automatisch verbucht.
Gründung eines eigenen Energieversorgers
Immer mehr Krankenhausträger gründen eigene Energieversorger innerhalb ihrer Organschaft, um sich wirtschaftliche Vorteile zu sichern, unter anderem durch die Bündelung von Energiemengen und die umfassendere Umsetzung und Verfolgung von Energieprojekten wie einem Energieaudit. Die zusätzlichen Erträge werden beispielsweise für die Finanzierung wichtiger technischer und infrastruktureller Projekte genutzt.
Ein Referentenentwurf (Stand 06.10.2017) zur dritten Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung hat jüngst eine Einschränkung der Möglichkeit, selber Energieversorger zu werden, formuliert (§ 1a Abs. 1a StromStV). Wer ausschließlich Strom in der eigenen Anlage liefert, soll laut Referentenentwurf nicht als Versorger gelten.
Krankenhausträger die mehrere Liegenschaften versorgen und dafür auch das öffentliche Netz nutzen, sind sie nach Ansicht der Experten von encadi nicht betroffen. Große Einzelhäuser hingegen, beispielsweise Universitätskliniken, werden vermutlich eine Wahlmöglichkeit erhalten, da der Gesetzgeber nicht die Aktivitäten von Energiegesellschaften einschränken, sondern die Abwicklung der immer häufiger werdenden Mieterstrommodelle ändern will.
Building Information Modelling
Wäre es nicht schön, schon vor Baubeginn das neue Objekt virtuell begehen und sich umschauen zu können? Wäre es nicht hilfreich, wenn Änderungen am Baukörper direkt Änderungen in allen Gewerken aufzeigen würden?
Die Lösung dafür gibt es bereits und sie heißt Building Information Modelling, kurz BIM. Mit BIM ist es möglich, einzelne Arbeitsplätze, Räume oder ganze Gebäude virtuell zum Leben zu erwecken. Dabei ist vor allen Dingen das Zusammenwirken von Gebäude- und Raumplanungen, technischen Installationen und geplanten Einrichtungen wichtig. Außerdem kann BIM genutzt werden, um Arbeitsabläufe, beispielsweise in Operationssälen und Funktionsbereichen, von Anwendern durchspielen zu lassen und darauf basierend die Einrichtung optimal zu planen. Ingenieure und Fachplaner unterschiedlicher Gewerke arbeiten so an einem gemeinsamen Modell und können Inkompatibilitäten und Überschneidungen schneller erkennen.
BIM ist auch ein Marketing-Tool. Schon bei der privaten Küchenplanung kommen BIM-Elemente zum Einsatz und helfen nicht nur bei der Planung, sondern auch beim Verkauf: Kann ich etwas sehen, kann ich leichter entscheiden. Und so kommen auch bei öffentlichkeitsrelvanten Bauprojekten gerne animierte 3D-Ansichten zum Einsatz, deren Fokus weniger technisch und mehr optisch ist.
Hier liegt auch eine der Einschränkungen von BIM. Wände, Böden, Fenster und Bilder sind zwar schön anzusehen, benötigen aber enorme Rechenkapazitäten. In der täglichen Planung kommen daher eher reine Rastermodelle zum Einsatz, die nicht schön in der Ansicht aber hochfunktionell sind.
Außerdem lebt ein umfassendes BIM von der Bereitstellung möglichst vieler herstellerneutraler Geräte- und Anlagendaten. Nur diese dürfen, zumindest bei Projekten öffentlicher Träger, später in die Ausschreibungsunterlagen eigebunden werden.
Der Einsatz von BIM kann viele Vorteile für Bauherren, Planer und Nutzer bringen. Investitionen in herstellerneutrale Daten und die erheblichen Zusatzaufwendungen bei der Planung mit BIM lassen jedoch viele Architekten und Fachplaner den Einsatz noch mit Zurückhaltung sehen.
FAC'T wird Mitglied im EFA e.V.
Die FAC’T ist als Mitglied dem EFA beigetreten, dem zentralen Netzwerk aller im Umfeld der elektronischen Fallakte (EFA) tätigen Akteure. Als zukünftiger Provider für die elektronische Fallakte und Tochterunternehmen eines großen Krankenhausträgers sieht die FAC’T Gruppe den Mehrwert des Netzwerkes vor allen Dingen im Austausch von Erfahrungen. Denn es gilt, mit der Einführung der EFA die Umsetzung der Primärziele der Krankenhäuser, nämlich der IT-technischen Unterstützung des Abbaus von Sektorengrenzen und der Erhöhung der Zuweiserbindung durch digitalen Komfort, in den zentralen Blick zu nehmen. Als EFA-Provider sieht die FAC’T vor allen Dingen die Steigerung der prozessualen Effizienz durch gute IT-Lösungen und die störungsfreie Bereitstellung technisch ausgereifter Anwendungen mit dem dazugehörigen Service als ihre wesentliche Aufgaben. Mit dem Hosting und Providing solcher EFA-Lösungen will das Unternehmen eine noch höhere anwendungsübergreifende Transparenz und die Erweiterung des eigenen Portfolios um einen für Gesundheitseinrichtungen wesentlichen Baustein erreichen.
Wissenschaftliche Erkenntnisse und DIN gehen auseinander, FAC’T legt Einspruch ein
Der aktuelle Entwurf der DIN 1946-4:09-2017 berücksichtigt die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Raumklassenzuordnung für Operationssäle, zu Messverfahren bei der Hygieneabnahme, zur Größe einer Ia-TAV-Decke und zum mikrobiologischen Monitoring nicht ausreichend, so die Meinung der Fachleute aus dem Bereich Technische Hygiene der FAC’T Gruppe. Sollte der aktuelle Entwurf in dieser Form verabschiedet werden, so wäre von einer geringen Akzeptanz der Planer und Betreiber von Krankenhäusern auszugehen und die modifizierte Norm liefe Gefahr, nicht den Status einer allgemein anerkannten Regel der Technik zu erlangen. Thomas Benen, technische Hygiene der FAC’T Gruppe und Matthias Vahrson, Sachgebietsleiter Bau im Klinikum Dortmund, haben daher einen entsprechenden Einspruch erarbeitet und fristgemäß beim DIN Deutsches Institut für Normung e.V. eingereicht. „Technische Normen müssen wissenschaftlich fundiert, praxisnah und umsetzbar sein, damit sie sich durchsetzen und zum Standard werden“, verweist Benen auf die Anforderungen, die Betreiber und Planer der Anlagen gemeinsam haben. „Wir versprechen uns von unserem Einspruch eine Verbesserung, die auch der Krankenhaushygiene zugutekommt.“
Jahresbericht Franziskus Stiftung Online
Druckfrisch und außerdem online verfügbar ist der Jahresbericht 2016 der St. Franziskus-Stiftung Münster, deren Tochter die FAC’T Gruppe ist. Mit über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden in 2016 rund 340.000 stationäre Patienten behandelt. Zur Verfügung standen dafür unter anderem 3.740 Krankenhausbetten.
Besondere Aufmerksamkeit schenkt der Jahresbericht unter der Rubrik EINZIGARTIG + VIELFÄLTIG der Kompetenz der FAC’T Gruppe in der Medizintechnik. Neben der Bewirtschaftung medizintechnischer Geräte und Anlagen in Krankenhäusern umfasst deren Leistungsspektrum auch die komplette Medizintechnik-Planung, die seit über 50 Jahren von der mediplan GmbH (www.mediplan.eu), einer Tochter der FAC’T, erbracht wird.
Zu den Kunden der FAC’T zählen über 200 Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen, für die Betriebs- und Beratungsleistungen in 20 Tätigkeitsfeldern aus dem Sekundär-/Tertiärbereich erbracht werden. Dazu gehören Bau, Technik und IT, Unterhaltsreinigung, Speisenversorgung und Service sowie medizinische Dokumentation und Langzeitarchivierung.
Facility Management eng mit den Primärprozessen im Krankenhaus verknüpfen
Das strategische, operative und dispositive Facility Management sollte eng verknüpft mit den Primärprozessen des Krankenhauses sein. Dies ist eine der Empfehlungen der 2. Auflage des Standardwerkes „Krankenhaus-Managementlehre – Theorie und Praxis eines integrierten Konzeptes“, das jetzt erschienen ist. Kritisch beleuchtet werden in diesem Zusammenhang von den Autoren Dr. Nils Brüggemann und Dipl.-Ing. Tobias Krüer verschiedene Erbringungsmodelle für Facility Management Dienstleistungen. Dabei wird auch deutlich, dass die Nutzenpotenziale der verschiedenen Dienstleistungsbereiche des Facility Management sehr unterschiedlich sind. Es beinhaltet wesentlich mehr als Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste und Speisenversorgung, denn vor allem auch die komplexeren Dienstleistungen wie IT, Medizintechnik, medizinische Schreibdienste und Gebäudefachplanung, Beauftragtenfunktionen und Kommunikationstechnik sind feste Bestandteile eines integrierten Facility Managements.
Als Trend sehen die Autoren die enge Partnerschaft zwischen Krankenhaus und Systemdienstleister, dessen Beteiligung an der Weiterentwicklung der Primärprozesse sowie die professionalisierte Prozessentwicklung auch in den Sekundär- und Tertiärbereichen, um gemeinsam neue Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Kostensteuerung des Krankenhauses zu identifizieren und umzusetzen.
„Krankenhaus-Managementlehre – Theorie und Praxis eines integrierten Konzeptes“ ist erschienen bei Kohlhammer, ISBN 978-3-17-030883-1, und ist auch als E-Book verfügbar.
Kunden und Nutzerzufriedenheit unverändert sehr hoch
Sowohl die Kunden, als auch die Nutzer der von der FAC’T Gruppe betreuten Krankenhäuser sind unverändert sehr zufrieden mit deren Leistungen. Dies ist das Ergebnis der jüngsten Kunden- und Nutzerzufriedenheitsumfragen, die am 25.09.2017 vorgestellt wurden.
Die Nutzer, vorwiegend Pflegepersonal und Ärzte, bewerten die Leistungen von und die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FAC’T Gruppe im täglichen Betrieb durchgängig mit Schulnoten zwischen „sehr gut“ und „gut“. Ein direkt vergleichbares Bild ergab die Kundenzufriedenheitsumfrage, bei der Auftraggeber und Verantwortungsträger der Häuser befragt wurden. Sie bewerteten sowohl die Qualität der Leistungen, als auch die Zusammenarbeit und die Bereitschaft zur Weiterempfehlung mit „sehr gut“.
Ebenfalls abgefragt wurden die Mitarbeiterzufriedenheit innerhalb der FAC’T Gruppe und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Geschäftsbereichen. Die Gesamtbewertung “gut“ bestätigte die Attraktivität der FAC’T Gruppe als Arbeitgeber.
Geschäftsführer Alois Beulting dankte Kunden, Nutzern und Mitarbeitern für die Teilnahme. Er hob den messbaren Vorteil der tiefen Integration der FAC’T Gruppe in die Kernprozesse der Krankenhäuser hervor und lobte die gute Zusammenarbeit und die hohe Motivation und Einsatzbereitschaft im Interesse gemeinsamer Ziele von Kunde und Dienstleister.
FAC’T Gruppe führt automatische Poolfahrzeug-Verwaltung ein
Neben den klassischen Dienstfahrzeugen verfügt die FAC’T Gruppe auch über einen Pool von Fahrzeugen, die den Krankenhäusern und eigenen Mitarbeitern für Geschäftsfahrten zur Verfügung stehen. Mit der Einführung einer automatischen Poolfahrzeug-Verwaltung wurde nun der Verwaltungsaufwand bei gleichzeitiger Erhöhung der Fahrzeugauslastung minimiert.
Registrierte Benutzer können Poolfahrzeuge Online buchen und dabei neben dem Bedarfszeitraum auch die Fahrzeugklasse auswählen. Die Verfügbarkeiten sowie die Fahrzeugkosten sind direkt bei der Buchung sichtbar. 30 Minuten vor dem Bedarfstermin erhält der Benutzer die konkrete Fahrzeugzuweisung sowie dessen genauen Standort. Das Abholen eines Schlüssels entfällt, die Fahrzeugöffnung erfolgt schlüssellos über die Chipkarte des Benutzers oder seine Smartphone-App. Am Ende des Bedarfszeitraums muss das Fahrzeug nur am vereinbarten Standort abgestellt sein, damit der Mietvorgang abgeschlossen werden kann. Der Tankstand wird automatisch an das Fuhrparkmanagement übermittelt, genauso wie der Kilometerstand. Das steuerlich anerkannte Fahrtenbuch wird automatisch geführt.
Bodenbeschichtung statt Sanierung
Die Versiegelung von Böden mit transparenten oder farbigen Polyurethane, also Kunststoffen bzw. Kunstharzen stellt für viele Häuser eine attraktive Alternative zur Bodensanierung dar. Ein deutlich geringerer finanzieller Aufwand (ca. 25% der Sanierungskosten) und eine wesentlich geringere Betriebsbeeinflussung während der Arbeiten sind die Hauptgründe. Sind Bodenbeläge abgenutzt, optisch nicht mehr ansprechend oder passen nicht mehr zum Farbkonzept des Hauses, wird häufig eine Neuverlegung als einzige Option bedacht. Hier setzt die FAC’T Gruppe mit einem speziellen Team für die Bodenbeschichtung an.
Der Einsatz von klarem Lack dient der Werterhaltung eines noch akzeptablen Bodens, da der schädliche Einfluss von Desinfektionsmitteln gestoppt wird. Eine halbjährliche Dispersionsbeschichtung sorgt dafür, auch tiefergehende Schäden zu vermeiden. Farbiger Lack kommt zum Einsatz, wenn Bodenveränderungen wie starke Abnutzungen oder deutliche Laufstraßen sich nicht mehr mit einer normalen oder einer Grundreinigung beheben lassen. Diese Art der Versiegelung ist auch dann anwendbar, wenn ein vorhandener Boden nicht mehr ins Farbkonzept des Hauses passt.
Die Zufriedenheit der Häuser mit der Bodenbeschichtung als Alternative zur Sanierung ist hoch, Fragen zum Thema beantworten Ihnen die Ansprechpartner die Ansprechpartner im Geschäftsbereich Reinigung & Service der FAC‘T Gruppe.
Ausschreibungen für Facility-Management-Leistungen
Ausschreibungen, die direkt oder indirekt auf den niedrigsten Preis abzielen - und damit auch eine große Zahl von Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber - werden von FM-Anbietern immer weniger bedient. Das geht aus der aktuellen Lünendonk®-Studie zum Facility-Services-Markt in Deutschland hervor (www.luenendonk-shop.de). Demnach entscheiden sich fast dreiviertel aller Anbieter gezielt gegen eine Teilnahme, weil sich der hohe Aufwand bei einer rein preisorientierten Vergabe ohne Berücksichtigung von Qualitätskriterien zumeist nicht rechnet. Auch unklare und sich widersprechende sowie einseitig ausgeprägte Verträge und Leistungsbeschreibungen, kurze Abgabefristen und lange Zahlungsziele schrecken die potenziellen Auftragnehmer ab.
Dem entgegen steuert die GEFMA, Dachverband der deutschen Facility Management Unternehmen, dem Anbietern und Nutzern gleichermaßen angehören (http://www.gefma.de/bestellungen.html). Sie bietet neben umfangreicher Literatur auch Musterverträge und Muster-Leistungsverzeichnisse für verschiedene FM-Module sowie für Systemdienstleistungen an, die Interessen beider Parteien gleichermaßen berücksichtigen. Berücksichtigt werden dabei sowohl leistungs- wie auch ergebnisorientierte Vergaben.
Die FAC’T Gruppe begleitet als zertifizierter Berater Ausschreibungen für technische und infrastrukturelle Dienstleistungen im Facility-Management, schwerpunktmäßig im Gesundheitswesen aber auch für Büro- und Gewerbeimmobilien. Das umfangreiche Bewirtschaftungsgeschäft der Gruppe in über 70 Krankenhäusern liefert dabei ein Maximum an Praxiserfahrung für die Beratungsprojekte. Mehr als 500 Beratungs- und Ausschreibungsprojekte wurden in den letzten Jahren begleitet. Zu den klassischen Ausschreibungsthemen gehören die Unterhaltsreinigung, die Wäscheversorgung, technische bzw. medizintechnische Leistungen, die Energieversorgung sowie Bau- und Projektmaßnahmen u.a. in der Medizintechnik.
Krankenhaus 4.0 – was ist wirklich umsetzbar?
Krankenhaus 4.0, Facility Management 4.0, Industrie 4.0 – diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen. 4.0 steht inzwischen als Synonym für mehr Digitalisierung im Krankenhaus, im Facility Management, in der Industrie. Dabei kommen neue, digitale Technologien zum Einsatz, um die bestehenden Prozesse zu verändern, zu verkürzen und im Idealfall zu verbessern.
Die FAC’T Gruppe beschäftigt sich intensiv mit der Übertragung dieser digitalen Technologien auf die täglichen Arbeitsprozesse in den Sekundär- bzw. Tertiärbereichen von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen. IT-Spezialisten, Krankenhausverantwortliche und Anwender aus Pflege und ärztlichem Dienst betrachten gemeinsam, welche Technologie einen nachhaltigen Wertbeitrag leisten kann, ohne Mitarbeiter, Patienten und Besucher zu überfordern.
Einen Auszug aus diesen Ergebnissen liefert die aktuelle FAC’T exklusiv, in der Innovationen aus den verschiedenen Bereichen vorgestellt und kritisch beleuchtet werden. Zu Wort kommen dabei auch Prof. Dr. Markus Thomzik, Professor für Innovations- und Facility Management an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, sowie verschiedene Branchenspezialisten.
Die aktuelle FAC’T exklusiv steht hier zum kostenlosen Download bereit.
Informationen über die FACT Gruppe für Journalisten
Wir veröffentlichen immer wieder Fachartikel und Positionspapiere zu neuen und innovativen Ansätzen der Leistungserbringung von Sekundärleistungen im Gesundheitswesen mit dem besonderen Fokus auf Krankenhäuser. Wenn Sie als Journalistin oder Journalist ein Fachgespräch dazu wünschen oder Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an unseren Leiter Geschäftsentwicklung & Kommunikation.