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Neuigkeiten der FACT Gruppe
Informationen zu Sekundärleistungen im Gesundheitswesen
Unsere News informieren Sie regelmäßig digital über alle wichtigen Entwicklungen der FACT Gruppe und natürlich zu Neuigkeiten und Innovationen bei den Sekundärleistungen im Gesundheitswesen. Zusätzlich erscheint mehrfach im Jahr unser Magazin FACT exklusiv mit Hintergrundinformationen und Erfahrungsberichten.
Datenschutzgrundverordnung und kirchliches Datenschutzgesetz – das Wichtigste in Kürze
Der 25. Mai 2018 zählt zu den wichtigsten Stichtagen des Jahres für alle Datenschützer. Denn an diesem Tag tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Regelungen zur Auftragsverarbeitung (früher Auftragsdatenverarbeitung), ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutz-Folgeabschätzungen sowie neue Melde- und Informationspflichten gehören zu den wichtigen Änderungen, die auch Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen betreffen. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, sind Übergangsfristen nicht vorgesehen und die Strafen für Missachtungen erheblich. Dieses und andere wichtige Datenschutzthemen sind in der aktuellen Datenschutz-Kundeninformation der FAC’T Gruppe zusammengefasst, die zum Download bereitsteht. Ansprechpartner für die Datenschutzberatung und die Übernahme von Datenschutzmandaten finden Sie hier.
Fehlende Rechts- und Normensicherheit aufdecken
Mehr als 1.100 Gesetze und Normen beziehen sich auf technische Anlagen in Gebäuden, ein großer Teil von ihnen ist für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen relevant. Sie unterliegen Änderungen, die von den technisch Verantwortlichen beobachtet und hinsichtlich ihrer Relevanz für das eigene Objekt geprüft werden müssen. Und nicht nur das: Verstöße stellen Betriebsrisiken dar und werden von den Behörden durchaus schmerzhaft geahndet.
Zur Verringerung des Risikos können Geschäftsführung und technische Leitung zunächst Prozesse etablieren, die sicherstellen, dass Veränderungen erkannt und auf ihr Zutreffen geprüft werden. Datenbanksysteme wie REG-IS informieren über Änderungen und liefern damit zumindest den ersten Teil der Informationen. Sinn macht dies vor allen Dingen dann, wenn eine Instandhaltungsstrategie festgelegt wurde, die je Anlage deren Rechtsvorschriften, die daraus resultierenden Pflichten und schlussendlich auch die konkreten Wartungs- und Inspektionstermine beinhaltet.
Gefährdungsbeurteilungen und andere intervall-verändernde Maßnahmen finden hier ebenfalls Niederschlag. Werden nun relevante Änderungen in Gesetzen oder Normen identifiziert, ist es ein Leichtes zu prüfen, wo diese im eigenen Haus zur Anwendung kommen – und darauf basierend die Instandhaltungsplanung zu verändern. So können Eigenleistungen gezielt angepasst, Fremdleistungen konkret vorgegeben und damit die Instandhaltungskosten gesteuert werden.
Ein bewährter Startpunkt, um Defizite in der Normen- und Rechtssicherheit zu identifizieren und eine ganzheitliche Instandhaltungsstrategie zu entwickeln, sind die QuickChecks der FAC’T Gruppe. Hier wird zunächst in Stichproben ermittelt, wo Handlungsnotwendigkeiten bestehen. Aus der eigenen Betriebserfahrung heraus ermitteln die Prüfer (alle von ihnen haben selber Betriebserfahrung in einem Krankenhaus), wo systematische Probleme liegen, und geben konkret umsetzbare Handlungsempfehlungen, beispielsweise wie eine Instandhaltungsplanung zu erstellen wäre. Risiken werden so reduziert und gleichzeitig Prozesse vereinfacht. Dass dabei oft auch wirtschaftliche Potenziale erkannt werden, ist ein schöner Nebeneffekt.
Wirkliche Partner an der Seite des Krankenhauses – die neue FAC’T exklusiv ist da
Der Gang durch ein beliebiges Krankenhaus zeigt, wie unverzichtbar heute die tiefe Integration und enge Verzahnung aller Prozesse ist. Die Servicekraft am Empfang, die den Weg zur Aufnahme weist. Der Begleitdienst, der den Patienten sofort danach zu seinem Zimmer fährt. Die Wartung der Drehtür, die in einer besucherarmen Zeit durchgeführt wird. Und das Team aus Medizintechnik und IT, das nach dem Tagesbetrieb auf dem Weg zur Einschleusung im OP ist. Integration und Verzahnung müssen gelebt werden, damit all dies reibungslos funktioniert.
Voraussetzung dafür sind, das zeigt die Erfahrung, einerseits eine hohe branchenspezifische und dementsprechend prozessuale Kompetenz des Dienstleisters, andererseits der Wille des Hauses, gemeinsam Prozesse zu gestalten und Ziele zu verfolgen. Die Fähigkeit zur Integralen Prozessverantwortung kann die ipv®-Zertifizierung des Dienstleisters bestätigen, Willen und Erfahrungen lassen sich am besten im Dialog ermitteln.
Die neue FAC’T exklusiv zeigt, wo Primär- und Sekundärleistungen entlang des Kernprozesses von der Aufnahme bis zur Entlassung zusammenwirken. Eine mehrseitige Prozessgrafik stellt dabei dar, wie die Leistungen zusammenwirken und miteinander verzahnt sind. Nur durch eine wirkliche Partnerschaft, das ist unsere Überzeugung, ist so eine Integration möglich.
Die FAC'T exklusiv Nr. 25 steht zum Download bereit.
Qualitätskriterien in Ausschreibungen richtig berücksichtigen
Geht es bei einer Ausschreibung nicht nur um den niedrigsten Preis, sondern vielmehr um die anforderungsgerechte Erbringung von Dienstleistungen, wird es kompliziert. Nicht nur, dass sich diese zu Beginn des Verfahrens nicht immer eindeutig oder vollständig beschreiben lassen, auch die Definition der Qualität der Erbringung spielt eine große Rolle. Denn nur so können Leistungen, Nutzen und Risiko in ein Gleichgewicht gebracht werden.
Qualität meint dabei nicht die Vorlage von Daten und Unterlagen, die quasi Teilnahmevoraussetzung sind, jedoch teilweise als Qualitätskriterien herangezogen werden. Zu Beginn der Verhandlungen werden hier die Bieter quasi auf das gleiche Qualitätsergebnis gesetzt, nach dem Motto: „Die Qualität haben alle bestanden, jetzt lasst uns über den Preis reden.“ Die wirkliche Berücksichtigung der Qualität kann für den Auftraggeber einen durchaus nennenswerten Aufwand darstellen – und dabei sehr bereichernd sein. Denn wer sich ernsthaft mit den Prozessen und Leistungen seiner möglichen Dienstleister auseinandersetzt, hat die Chance, deren Kompetenz zu entdecken und echte Lösungen zu finden, die ihn in seinem Primär-geschäft weiterbringen.
Solche Ausschreibungen wollen gut geplant werden, damit der Aufwand überschaubar bleibt, rät David Neurohr, Geschäftsbereichsleiter Beratung der FAC‘T Gruppe und Spezialist für Ausschreibungen. „Oft müssen die Qualitätskriterien, zugesicherte und vereinbarte Servicelevel, die Leistungseigenschaften und -qualitäten beschreiben, bereits vorher festgelegt und bekannt gemacht werden. Wir sehen immer häufiger, dass Dienstleister nicht mehr bereit sind, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, wenn dies nicht der Fall ist oder eher nach Pflichterfüllung klingt. Dem steuern wir, wo immer möglich, mit ergebnisorientierten Ausschreibungen oder Verhandlungsverfahren entgegen, in denen Bewerber eigene Innovationen und Ideen einbringen können und sollen. Der Erkenntnisgewinn für den Auftraggeber ist meist erheblich!“ Und ist das unterm Strich teurer? „Im Gegenteil“, meint Neurohr. Er stellt immer wieder fest, dass Bewerber mit tiefen Prozesskenntnissen in der Lage sind, bessere Lösungen zu finden, als es das Haus selber könnte.
Wieviel darf die Unterhaltsreinigung kosten?
Immer mehr Einrichtungen verzichten auf Kostensenkungen zugunsten von mehr Qualität und weniger Risiko. Denn sauber ist, zumindest in Gesundheitseinrichtungen, nicht gleich rein. Ob eine Reinigung hygienisch einwandfrei durchgeführt wurde, können weder Besucher noch Nutzer auf Anhieb feststellen. Festgelegte Abläufe und eine gründliche Schulung der Reinigungskräfte, so viel ist sicher, spielen eine entscheidende Rolle bei der Risikoreduzierung.
Es ist wichtig, dass Reinigungsdienstleister über die nachweisliche Expertise in der Krankenhausreinigung verfügen und dafür Sorge tragen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder nachweislich für den Einsatz im Krankenhaus geschult werden. Ein Leitfaden für Hygieneverantwortliche definiert, dass bei der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen Mitarbeiterschulungen und deren Nachweis Auswahlkriterien einer Vergabe sein sollten.
Werkzeuge für die Durchführung und Dokumentation von Schulungen gibt es inzwischen viele – auch solche, die eine im Reinigungsgeschäft typische Mehrsprachigkeit berücksichtigen. Bilder und Anleitungen in verschiedenen Sprachen helfen dabei, dass alle Reinigungskräfte verstehen und sich bewusstmachen, was von ihnen erwartet wird.
Doch funktioniert das System wie geplant? Werden die Kräfte ordnungsgemäß geschult und setzen sie ihr Wissen in der Praxis um? Dies beantwortet am besten ein Reinigungsaudit. Hier prüfen die erfahrenen Profis der FAC’T Gruppe zunächst die Leistungsverzeichnisse auf deren Bedarfsgerechtigkeit. Anschließend schauen sie den Mitarbeitern in der Reinigung über die Schulter und – das ist das Besondere – geben auf Augenhöhe konkrete Hinweise zur Verbesserung der Prozesse und der Reinigungsleistung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um hauseigene Mitarbeiter, Kräfte einer eigenen Servicegesellschaft oder Angestellte eines Dienstleisters handelt.
Rechtliche Risiken bei Servicegesellschaften beherrschen
Die Nutzung eigener Servicegesellschaften ist und bleibt ein wichtiges Werkzeug für die Krankenhäuser, um auch die Sekundärleistungsbereiche zu professionalisieren. Damit verbunden ist aber immer wieder auch die Frage, ob Leistungen verbessert und ausgebaut werden sollen oder nur eine Arbeitnehmerüberlassung zur Kostenreduzierung stattfindet. Ist die Arbeitnehmerüberlassung gewollt, kann sich das Haus um die entsprechende Erlaubnis bemühen. Ist dies nicht gewollt und geschieht es, noch schlimmer, unbewusst, entsteht ein großes wirtschaftliches und rechtliches Risiko. Klare Werk- oder Dienstleistungsverträge, die nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch so gelebt werden, sind Voraussetzung, um das Risiko erheblich einzudämmen, und führen oft ganz nebenbei zu besseren, weil einmal mehr hinterfragten Prozessen.
Bei den Verträgen mit eigenen Servicegesellschaften sollte das Rad nicht neu erfunden, aber auch nicht versucht werden, mit cleveren Formulierungen aus alten Verträgen neue zu machen. Was schlussendlich zählt, ist das, was in der täglichen Arbeit wirklich umgesetzt wird. Es ist besser, sich ein wenig fachliche Hilfe bei der Differenzierung und Beschreibung der Leistungen der Servicegesellschaft zu holen und die guten Erfahrungen zu nutzen, die andere schon gemacht haben. So kann ein leistungsfördernder, guter und risikominimierter Werk- oder Dienstleistungsvertrag entstehen.
FM-Impulsgeber 2018: Autorenpreis für FAC‘T
Das Fachmagazin und der GEFMA Arbeitskreis Integrale Prozessverantwortung verleihen jährlich den Autorenpreis, mit dem Beiträge ausgezeichnet werden, die sich mit zukunftsweisenden Konzepten der Systemdienstleistung beschäftigen. Den zweiten Platz belegten dieses Mal David Neurohr und Heiko Filthuth von der FAC’T Gruppe. Sie hatten sich mit der Ausgestaltung einer zukünftigen Abwicklung von Serviceaufträgen in der vorausschauenden Wartung beschäftigt und dazu ein innovatives Szenario entwickelt und aufgezeigt. „Wir freuen uns über die Auszeichnung und verstehen dies als Rückenwind, die Gedanken auch in der praktischen Umsetzung weiter zu entwickeln“, so Beratungsleiter David Neurohr. Verliehen wurde der Preis auf der FM-Denkfabrik im Vorabend der Branchenmesse INservFM. http://ipv-denkfabrik.de/autorenpreis/ oder http://www.facility-management.de/artikel/fm_Der_FM-Impulsgeber_2018_3135088.html
Besondere Bedingungen beim Bauen im Bestand
Kein Krankenhaus, keine Gesundheitseinrichtung kann sich freisprechen von hygienischen Risiken und wendet entsprechend viel Energie für deren Beherrschung auf. Doch neben den dauerhaften Anforderungen gibt es in der Hygiene auch projektbezogene Themen, wie beispielsweise bei Umbaumaßnahmen im Gebäudebestand.
Bauen im Bestand wird dabei oft mit einer Operation verglichen: Der (Bau-)Körper ist verwundbarer, kleine Fehler können große Folgen haben und es bedarf eines Teams von Spezialisten und einer umsichtigen Planung, um die Risiken überschaubar zu halten. Die Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO, z. B. §2) schreibt dabei vor, dass Bauvorhaben vor der Durchführung hinsichtlich der hygienischen Anforderungen zu bewerten und zu begleiten sind.
Diese Aufgabe stellt Hygieniker und Hygienefachkräfte vor zusätzliche Herausforderungen: „Sie müssen nicht nur die Zeit, sondern auch das Fachwissen haben, die besonderen Risiken eines Bauvorhabens einzuschätzen und die Einhaltung der daraus ergangenen Vorschriften zu überwachen“, so Barbara Kemper, die im Kompetenzzentrum Mikrobiologie und Hygiene am St. Franziskus-Hospital in Münster Baumaßnahmen hygienisch betreut. Sie rät dazu, den Baubereich wann immer möglich hygienisch vom übrigen Krankenhausbetrieb zu trennen und separate Zuwege zu schaffen. Ist dies nicht möglich, müssen zusätzliche Reinigungen und Absprachen mit den Handwerkern dabei helfen, das Risiko zu reduzieren. Solche Maßnahmen sind, das weiß Kemper, am besten bereits in der Ausschreibung und Vergabe in enger Zusammenarbeit zwischen Hygiene und Baumanagement zu definieren. Während der Baumaßnahme sind nicht nur auf der Baustelle, sondern oft auch im übrigen Baubestand zusätzliche Reinigungen notwendig, bevor es am Schluss des Umbaus zur hygienischen Abnahme der neuen Bereiche kommt.
Kempers Fazit: Eine hygienisch sinnvolle Sicherung der Baustelle minimiert das erhöhte Infektionsrisiko, die frühzeitige Einbindung der internen und gegebenen falls externer Hygiene-spezialisten unterstützt den störungsfreien Bauablauf.
Auditoren loben Energiemanagement durch FAC'T
Gleich drei von der FAC’T Gruppe in Technik und Energie betreute Krankenhäuser erhielten beim jüngsten Audit ein großes Lob für die vorbildliche und zugleich pragmatische Umsetzung eines wirtschaftlichen Energiemanagements. Sowohl in Bremen, als auch in Telgte und Greven hob die IFTA AG, Auditor des nach ISO 50001 umgesetzten Energiemanagementsystems, das Engagement der Häuser in Verbindung mit den zentralen Strukturen hervor. Der Pflegezustand der technischen Anlagen und die Dokumentationsqualität wurden ebenfalls positiv bewertet.
Erfreut zeigte sich Emanuel Bregulla, Geschäftsführer der encadi, der Tochtergesellschaft der FAC’T, die alle Energieprojekte umsetzt und langfristig begleitet: „Energiemanagement ist immer Teamwork zwischen dem Haus, den technisch Verantwortlichen und unseren Spezialisten. Wir freuen uns sehr, dass die Auditoren dies auch so wahrgenommen haben!“
Ausbildung und Jobs für Geflüchtete
Die „Job- und Ausbildungsmesse für Geflüchtete“ soll den persönlichen Kontakt zwischen Flüchtlingen und Arbeitgebern ermöglichen und damit eine schnellere Integration in Deutschland und den Arbeitsmarkt unterstützen. Organisiert wird die Kontaktbörse vom Avicenna-Studienwerk im Rahmen des Projektes „Unsere Zukunft. Mit Dir!“ in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Münster sowie der VHS.
„Durch die Vielzahl unserer Leistungsbereiche und sind wir prädestiniert dafür, hier Angebote und Vorschläge zu machen“, findet Lucas Herrmann aus der Personalabteilung der FAC’T Gruppe. Er wird zusammen mit Kolleginnen aus zwei Fachbereichen den Geflüchteten auf der Jobmesse alle Fragen rund um die Möglichkeiten bei FAC’T beantworten und ist davon überzeugt, dass sich sprachliche und kulturelle Hürden überwinden lassen. „Schon heute arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus rund 20 Ländern bei uns. Erfahrungen haben wir also reichlich“. Die stellvertretende Personalleiterin Laura Fabel sieht das Engagement auch als gesellschaftliche Aufgabe: „Als Teil der St. Franziskus-Stiftung möchten wir unseren Beitrag dazu leisten, Geflüchteten eine Perspektive hier in Deutschland zu bieten. Wenn wir dadurch weitere gute Mitarbeiter für unser Unternehmen gewinnen, ist es eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“ Die Jobmesse findet am 23. Februar 2018 in Münster statt.
Risiken in Bauprojekten beherrschen
Im Gesundheitswesen wird wieder viel gebaut. Anbauten, Umbauten und gelegentlich auch Neubauten beschäftigen Geschäftsführer, technische Leiter und viele andere Beteiligte im Krankenhaus gleichermaßen. Doch Bauprojekte bergen auch Risiken, die abzuschätzen und zu beherrschen nicht immer einfach ist.
Eines der häufigsten Risiken kann dabei gar nicht genug Beachtung finden: die mangelnde prozessuale Verbesserung durch den Neu- oder Umbau. Neben zusätzlichen Ressourcen oder notwendigen Instandsetzungen ist eine gute Baumaßnahme auch ein wesentlicher Baustein bei der Umsetzung mehrwerthaltiger prozessualer Verbesserungen.
„Mit jeder Investition muss etwas verbessert werden, möglichst so, dass die Investition rentabel ist“, sagt Ulrich Heeke, Geschäftsbereichsleiter tgaplan der FAC’T Gruppe. Und das heißt auch, dass jede Baumaßnahme die Prozessperspektive integriert. Hier sind krankenhauserfahrene Fachplaner, Ingenieure und Architekten gefragt. Denn nur wer das Kerngeschäft kennt und versteht, kann dieses Wissen in die Baumaßnahme einbringen und dabei helfen, sie rentabel zu machen. „Durch die Vielzahl der Projekte in derselben Branche tragen wir gute Ideen weiter, ganz im Sinne von Know-how-Transfer und Best Practice“, beschreibt Heeke seine Erfahrungen.
Und wie sieht es mit der Erbringung von Eigenleistungen bei der Planung von Baumaßnahmen aus, zum Beispiel durch eine eigene Bauabteilung oder den hauseigenen Architekten? Hier gilt es, die Versicherungsfrage sensibel zu klären, denn viele Versicherer setzen Grenzen für das, was bei einem intern verursachten Schaden geltend gemacht werden kann. Eine gute Mischung aus eigenen Erfahrungen im Haus und kompetenten Spezialisten, die das Primärgeschäft verstehen und den Markt mit seinen Möglichkeiten kennen, sind die beste Versicherung –auch und vor allem für prozessuale Verbesserungen.
Das neue IT-Sicherheitsgesetz in der Praxis
Das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) regelt, wie Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Krankenhäuser, Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen ihre Systeme schützen müssen, um die allgemeine Versorgung der Bevölkerung im Katastrophenfall sicherzustellen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die IT, die nach dem aktuellen Stand der Technik abzusichern ist. Seit Ende Juni 2017 sind die Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) im Gesundheitswesen benannt.
Als kritische Infrastruktur gelten Krankenhäuser mit mehr als 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr am planungsrechtlich ausgewiesenen Standort. Sie werden künftig zweijährig geprüft und müssen erhebliche Sicherheitsvorfälle, beispielsweise massive Unterbrechungen der IT-Verfügbarkeit nach einem Virenangriff, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unverzüglich melden. Tun sie dies nicht, müssen sie spätestens ab Sommer 2019 mit empfindlichen Strafen rechnen.
Nach Expertenansicht müssen in naher Zukunft alle Krankenhäuser die strukturierte Absicherung ihrer Infrastruktur zur Aufrechterhaltung des Betriebes nach dem aktuellen Stand der Technik absichern. Es ist daher ratsam, schon heute eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Strukturen zu erstellen, um entsprechende Risiken einzuschätzen und bei Bedarf Maßnahmen abzuleiten.
Das IT-Sicherheitsgesetz ist ein Managementthema und kein IT-Thema. Es verlangt den Aufbau und die kontinuierliche Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems. Der Fokus liegt hierbei auf der Einbindung des IT-Risikomanagements und auf der Verfügbarkeit unternehmenswichtiger Systeme, Prozesse, Daten und Informationen.
Unter www.kritis.bund.de gibt es die Broschüre „Schutz Kritischer Infrastrukturen: Risikoanalyse Krankenhaus-IT“ zum Download. Sie bietet sich als Einstieg in das Thema auch für die Häuser an, die nicht zur KRITIS zählen.
Top-Innovationsthemen in Krankenhäusern
Unter Berücksichtigung von Umsetzbarkeit und Nutzen zeichnen sich die digitale Koordinierung von Prozessen, z.B. im Entlassmanagement, die vorbeugende Wartung technischer Anlagen anhand von Sensoren erhobenen Daten und die Nutzung von Ortungssystemen als Top-Innovationsthemen in Krankenhäusern ab. Das ist die Essenz einer wissenschaftlichen Arbeit, in der Kira Warnemann für das Gesundheitswesen relevante Innovationen im Facility Management untersucht hat. Das sich umfassend selbst überwachende Gebäude wird trotz eines hohen Nutzens oft erst mit Neubauten Realität werden können und steht daher nicht an einer der ersten Stellen. Wird der Fachkräftemangel in den technischen Bereichen stärker, könnte die Nutzung von Augmented Reality Brillen relevant werden, mit der Mensch von einem zentralen Spezialisten live angeleitet werden.
Zum Thema Marktreife hat Warnemann festgestellt, dass Sensoren und Ortungstechnik schon seit Jahren gibt. Der Einsatz von Brillen, die Realität, Daten und Kommunikation miteinander verknüpfen, beginnt gerade im Konsumentenbereich. Hier sind viele Grundlagen vorhanden, die nun zusammenhängend genutzt werden müssen.
Was bleibt ist die Frage der Innovationsbudgets. Warnemann: „Wichtig ist, Verantwortlichkeiten für die Sammlung und Prüfung von Innovationen festzulegen. Ob es ein Innovationsbudget gibt oder Einzelfallentscheidungen gefällt werden, liegt natürlich beim jeweiligen Träger bzw. Haus. Außerdem sollten auch Fehlentscheidungen einkalkuliert werden.“
Wie Ortungssysteme den Alltag im Krankenhaus erleichtern
Zu wissen, wo sich ein bestimmtes Bett befindet ist nützlich. Zu merken, wenn Krankenhausequipment das Gelände verlässt, ist Geld wert. Reagieren zu können, wenn ein Mensch vermisst wird oder ein Übergriff stattfindet ist lebenswichtig. Die Technik dafür gibt es bereits. Wir stellen einige Anwendungsszenarien vor.
Ortung von Betten über RFID-Gates
Hier steht der Dispositionsaspekt im Vordergrund, die Größe eines Bettes macht sein Auffinden in einem eingeschränkten Bereich vergleichsweise einfach. Das Bett wird mit einem passiven RFID-Chip bestückt, der nicht geladen werden muss, sondern lediglich ein elektronisches Signal mit seiner Nummer reflektiert. Passiert das Bett einen Messpunkt, in der Regel einen Durchgang (Gate), wird dies registriert. Werden die Gates an den Zugängen zu Stationen und Funktionsbereichen installiert, ist mit einer cleveren Software bereits eine weitreichende Disposition mit den damit verbundenen Wegezeiten- und Bestandsoptimierungen möglich. RFID-Chips kosten wenige Euro, die Kosten für Gates können sich im vierstelligen Bereich bewegen, verschiedene Logistiksysteme können die Informationen bereits direkt einbinden.
Ortung von Rollstühlen über GPS
Rollstühle werden nicht nur im, sondern auch außerhalb des Gebäudes bewegt. Im Außeneinsatz ist damit eine Satelliten-Ortung mithilfe von GPS-Chips möglich. Auf einer Karte kann damit sichtbar gemacht werden, wo sich der Rollstuhl gerade befindet, theoretisch weltweit. Die Schwächen der GPS-Ortung kennt jeder Smartphone-User: Die Nutzung frisst Batteriekapazitäten, ein regelmäßiges Aufladen fordert im Krankenhaus Ladestationen und viel Disziplin. Zudem wäre eine Entfernung des Senders, z.B. bei Diebstahl, nur mit einer Festmontage zu verhindern. Zum Einsatz kommt die gleiche Technik übrigens auch bei der Ortung hinlaufgefährdeter Patienten. GPS-Module sind schon für unter 100€ erhältlich, hinzu kommt eine professionelle Ortungssoftware.
Ortung von Patienten über WLAN
WLAN-Netzwerke können so geplant werden, dass sie eine Triangulation zur Ortsbestimmung von WLAN-Sensoren ermöglichen, entsprechende Pilotprojekte gibt es bereits seit Jahren. Patienten tragen beispielsweise Ortungsarmbänder, die über Batterielaufzeiten von bis zu einem Jahr verfügen können. Auch Modelle mit Alarmknöpfen oder Benachrichtigungssensoren sind verfügbar, müssen jedoch täglich aufgeladen werden. Neben dem Datenschutzaspekt, Patienten müssen ihrer Ortung zustimmen, spielt in der Anwendung eine Rolle, dass die Nutzung nur innerhalb der ausgeleuchteten Räumlichkeiten funktioniert. Der Gang in die Raucherecke oder zum Kiosk um die Ecke kann so zum ortungstechnischen Ausfall führen. Die wiederverwendbaren Armbänder kosten oft unter 100€, mit der Ausleuchtung und Ausstattung eines Hauses mit einem ortungsfähigen WLAN sowie der Anschaffung einer geeigneten Software können jedoch oft erhebliche Kosten verbunden sein.
Alarmierung und Ortung bei Notfällen
Übergriffe auf Mitarbeiter, besonders in den Nachtstunden, sind leider keine Seltenheit mehr. Hier kann die vorgestellte WLAN Lösung helfen. Um dem Datenschutz Rechnung zu tragen, sollte die Anwendung den Standort des Mitarbeiters zwar laufend registrieren, jedoch nicht anzeigen und nach kürzester Zeit wieder löschen. Löst der Mitarbeiter einen Alarm an seinem Sender aus, wird der Standort angezeigt und ab diesem Moment verfolgt.
Ab 2018 EEG-Umlage für viele BHKW 100%
Am 6. Dezember 2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert, dass die europäische Kommission die Begrenzung der EEG-Umlage auf 40% für KWK-Neuanlagen (z.B. Blockheizkraftwerke in Krankenhäusern) mit Inbetriebnahme ab 01.08.2014 nicht mehr als genehmigungsfähig ansieht, sodass diese Sonderregelung ab dem 01.01.2018 zunächst ausgesetzt wird. Dies bedeutet, dass für eine im BHKW erzeugte Kilowattstunde Strom ab Januar 2018 statt 2,717 ct/kWh die volle EEG-Umlage in Höhe von 6,792 ct/kWh vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt wird. Als Begründung führt die europäische Kommission eine mögliche Überförderung an. Eine angepasste Regelung für wird im Laufe des Jahres erwartet. Das BMWi strebt an, kleinere Anlagen weiterhin teilweise von der EEG-Umlage zu befreien und ist in Gesprächen mit der europäischen Kommission.
Wichtig: Für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor 01.08.2014 sowie ersetzte Anlagen bis zum 31.12.2017 bleiben die Privilegierungstatbestände erhalten, d.h. diese Anlagen bleiben weiterhin von der EEG-Umlage befreit.
Welches wirtschaftliche Potenzial haben Risiken?
Die Reduzierung von Risiken in den Sekundär- bzw. Tertiärbereichen von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen kann auch deutliches wirtschaftliches Potenzial haben. Das ist die Kernaussage der neuen FAC’T exklusiv, dem Magazin der FAC’T Gruppe, das Anfang Januar 2018 erscheint. Wichtig dabei ist, so die Feststellung, die Risiken nicht nur spontan abzustellen, sondern deren Beherrschung auch aus der Prozessperspektive und mit einem Blick ins Umfeld zu adressieren.
Anhand von Beispiele aus so unterschiedlichen Bereichen wie IT und Reinigung, Hygiene und Bau, Technik und Ausschreibungen zeigen Experten, welchen Chancen Krankenhäuser im Zusammenhang mit einer Risikoreduzierung für sich erschließen können und bewerten beides aus der Sicht der Praktiker. Eine direkte Gegenüberstellung von Risiken und Chancen lässt auf den ersten Blick erkennen, wo zu hebendes Potenzial schlummert. Fachliche Ansprechpartner sind für Auskünfte und Rückfragen genannt.
Informationen über die FACT Gruppe für Journalisten
Wir veröffentlichen immer wieder Fachartikel und Positionspapiere zu neuen und innovativen Ansätzen der Leistungserbringung von Sekundärleistungen im Gesundheitswesen mit dem besonderen Fokus auf Krankenhäuser. Wenn Sie als Journalistin oder Journalist ein Fachgespräch dazu wünschen oder Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an unseren Leiter Geschäftsentwicklung & Kommunikation.