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Aufzugsplanung

Ihr zuverlässiger Partner im Bereich der Fördertechnik

Wir planen Aufzüge für Krankenhäuser, Rehakliniken, Pflegeeinrichtungen und natürlich auch alle anderen Gewerbe, die diese Art der Fördertechnik benötigen. Mit einer Kombination aus langjähriger Erfahrung im täglichen Aufzugsbetrieb und der Expertise unseres professionellen Fachplanungsbüros, Manfred A. Kunert & Partner, bieten wir umfassende Lösungen für Ihre Aufzugsanlagen.

Effiziente Ansätze für maximale Sicherheit, Kostenersparnis und Nachhaltigkeit:

  • Erhöhung der Betriebssicherheit
  • Kostenoptimierung
  • Steigerung der Energieeffizienz
  • Rechtssicherheit (Betreiberpflichten)
  • Unabhängig und Herstellerneutral
  • Individuelle Kundenanforderungen
  • Koordinierung sämtlicher Nebengewerke rund um Ihren Aufzug

Jedes Projekt beginnt mit einer Bedarfsanalyse, denn nur so können wir die richtige Aufzugstechnik planen und projektieren. Von der Vorplanung über den Entwurf bis zur Ausführungsplanung begleiten wir dann unsere Auftraggeber durch alle Leistungsphasen. Dazu gehört auch die Ausschreibung von Aufzuganlagen, die Angebotsauswertung, Bietergespräche sowie unsere abschließende Vergabeempfehlung, um für Sie die nötige Transparenz in der Auswahl zu schaffen.

Beim Bau neuer Aufzugsanlagen und bei der Modernisierung bestehender Aufzüge übernehmen wir während der gesamten Ausführungsphase die Bauüberwachung und führen am Schluss eine rechtsgeschäftliche Abnahme der neuen Aufzugsanlage zusammen mit dem Bauherrn durch.

Unsere ganzheitlichen Leistungen umfassen:

Eduard Eberling
Bereichsleiter Aufzugsplanung
Telefon 0251 935-5967
E-Mail  eduard.eberling@factpartner.de

  • Bedarfsanalyse
  • Beratung im Bereich Fördertechnik
  • Fachplanung Fördertechnik (LPH 1 – 9)
  • Kostenanalyse
  • Budgetplanung
  • Umsetzungsbegleitung
  • Montageüberwachung
  • Gefährdungsbeurteilung gem. Betriebssicherheitsverordnung
  • Sicherheitstechnische Analysen
  • Planung von Neuinstallationen
  • Planung von Modernisierungen für Anlagen im Bestand
  • Förderleistungsberechnung
  • Verkehrsanalysen für Fördertechnik
  • Vertragsoptimierung

Dominic Roters
Stellv. Leiter Aufzugsplanung
Telefon 0251 935-5969
E-Mail  dominic.roters@factpartner.de

Gefährdungsbeurteilungen an Aufzügen

Wir führen Gefährdungsbeurteilungen an Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen durch. Dabei werden mögliche Gefährdungen genauso aufgezeigt, wie Abweichungen vom Stand der Technik. Die regelmäßige und fachgerechte Wartung und Prüfung reicht zur Gefährdungsbeurteilung nicht aus. Die BetrSichV stellt Betreiber von Aufzügen, die zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken verwendet werden, Arbeitgebern gleich. Daraus ergibt sich, dass sämtliche am Aufzug möglichen Gefährdungen beurteilt und notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden müssen. Dies dient dem Schutz des Personenkreises rund um die Aufzugsanlage und schließt sowohl die Nutzer als auch das notwendige z.B. Wartungspersonal mit ein.

Vertragsangebote für Aufzugsanlagen

Bei der Modernisierung oder der Neuinstallation von Aufzügen erarbeiten und verhandeln wir die Verträge für sämtliche Lieferungen und Leistungen, von Abbruch und Neubau bis zu Wartung, Instandhaltung, Aufzugsnotruf und technischer Überwachung (TÜV).

Nach einer kritischen Anforderungsaufnahme und Feststellung der individuellen Bedürfnisse für Anlagen und Service erstellen wir die gesamten Unterlagen für eine öffentliche Ausschreibung oder eine vergleichende Angebotseinholung. Dabei arbeiten wir eng mit unseren Geschäftsbereichen Beratung, TGA-Planung und Gebäudebetriebstechnik zusammen, um valide Daten und aktuelles Know-how im Vergaberecht zu verwenden.

Vorliegende Angebote vergleichen wir fachgerecht und erstellen, wenn gewünscht eine formelle Vergabeempfehlung.

News aus der FACT Aufzugsplanung

28.03.2022

Herstellerunabhängige Aufzugsplanung

Muss eine Aufzugsanlage modernisiert oder neu gebaut werden, engagieren sich die verschiedenen Hersteller umfassend mit Fachinformationen und Angeboten. Gut beraten – auch mit Blick auf Qualität und Folgekosten – ist, wer auf herstellerunabhängiges Know-how zurückgreifen kann.

Diesen Service bietet zum Beispiel das Planungsbüro Manfred A. Kunert & Partner an, das als Ingenieurbüro für Aufzugsplanung seit dem Jahr 2000 mit der FACT Gruppe zusammenarbeitet, um in den Projekten auf zusätzliche Ressourcen und Erfahrungen aus dem Betrieb von Aufzugsanlagen zugreifen zu können. Hier steht am Anfang eines jeden Projektes die konkrete, mit dem Logistikkonzept des Hauses abgestimmte Bedarfsermittlung, die in eine vergleichende Angebotseinholung oder eine öffentliche Ausschreibung für Liefer- und Serviceleistungen münden kann. Wenn gewünscht, kann danach die Umsetzung begleitet und die Montage überwacht werden.

Eine besondere Rolle spielt die für bestehende und neue Aufzugsanlagen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen sicherheitstechnisch notwendige Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie ist ergänzend zu den vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen durchzuführen, um mögliche Gefährdungen durch den Aufzug zu erheben und zu  beschreiben sowie notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten und darzulegen. Auch hier können eine professionelle Hilfestellung und die Planung der richtigen und bedarfsgerechten  Schutzmaßnahmen viel Zeit und Aufwand sparen.

10.01.2022

Modernisierte Aufzugsanlagen verbessern Mitarbeiter-, Patienten- und Besucherfluss

Die Coronapandemie hat auch Auswirkungen auf die Aufzugsplanung. Gerade bei der Bedarfserhebung ist eine neue Dimension hinzugekommen: Es geht nicht mehr nur darum, wie viele Menschen einen Aufzug wann und wo frequentieren, sondern es wird auch darüber nachgedacht, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Einsatz kommen können, wenn der Betrieb pandemieverursacht eingeschränkt werden muss, zum Beispiel durch eine temporäre Begrenzung der gleichzeitigen Nutzer oder eine vorübergehende Beschränkung auf bestimmte Nutzergruppen.

Auch die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung bietet echte Mehrwerte. Sie ist kein notwendiges Übel, sondern lenkt die Aufmerksamkeit auf ein unverzichtbares Transportmittel in jedem Krankenhaus. Moderne und modernisierte Aufzugsanlagen können wesentlich Einfluss auf die Mitarbeiter-, Patienten- und Besucherströme nehmen. Wird aus dem Nadelöhr Aufzug wieder eine flotte Durchgangsstation, läuft vieles schneller und reibungsloser.

Die richtige Aussteuerung der Gebäudeautomation und eine fundierte Bedarfserhebung im Rahmen der Betriebsorganisationsplanung sind zwei Schlüsselthemen für einen höheren Nutzwert von Aufzugsanlagen. Oft muss es gar nicht der große Wurf eines Neubaus sein. Aber wenn Modernisierung, dann doch bitte richtig: Erst kommt die Bedarfserhebung, dann die Aufzugsplanung mit all ihren Details, dann die Ausschreibung und Vergabe und schließlich die Umsetzung und Abnahme. Ein gutes Projektmanagement hat noch jedem Aufzugsprojekt geholfen!

(Auszug aus einem Interview mit Manfred A. Kunert, Fachplaner für Aufzugsanlagen, Dez. 2021)

22.11.2021

Gefahren in Aufzugsanlagen ausfindig machen

Es klingt kurios, ist aber so: Aufzüge in Krankenhäusern und anderen Immobilien müssen nach der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) inzwischen regelmäßig einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden. Mögliche Gefahren sind aufzuzeigen und zu beurteilen, Schutzmaßnahmen sind abzuleiten und umzusetzen. Auch Abweichungen vom Stand der Technik spielen eine Rolle.

Eine solche Gefährdungsbeurteilung ist häufig der Anstoß für die grundsätzliche Betrachtung der Aufzugssituation: Ist die Aufzugsanlage dem aktuellen Bedarf angepasst, der Instandhaltungsaufwand noch wirtschaftlich sinnvoll und der Betrieb langfristig gesichert? Eine strukturierte und fundierte Bedarfsklärung schafft Klarheit und ergänzt die Gefährdungsbeurteilung sinnvoll und werthaltig. Faktenbasiert können so  Entscheidungen getroffen und, wenn notwendig, Investitionen geplant werden.

Ist eine Modernisierung oder ein Neubau der Aufzugsanlage erforderlich, bildet genau diese Bedarfsklärung die Grundlage für die Aufzugsplanung. Diese liefert wiederum die Inhalte für eine vergleichende Angebotseinholung oder eine öffentliche Ausschreibung. Fachplaner
definieren dafür gemeinsam mit dem Auftraggeber, dessen technischer Abteilung und Spezialisten für die betrieblichen Prozesse die benötigten Anlagen, aber auch die Anforderungen an Wartung, Instandhaltung, Aufzugsnotruf und technische Überwachung.

Während des gesamten Projektes, vom Abbruch bis zur formellen Abnahme, begleiten Aufzugsplaner die beauftragten Fachfirmen, überwachen die Modernisierungs- oder Baumaßnahmen und stellen damit sicher, dass am Ende die geplante und gewünschte Lösung übergeben werden kann.

18.10.2021

Infektionsschutz in Aufzügen

Das Coronavirus hat auch das Thema Krankenhausaufzüge in den Fokus gerückt. Denn sie bergen ein besonders hohes Infektionsrisiko. Wissenschaftler der Universität Amsterdam fanden heraus, dass Husten oder lautes Sprechen eines Covid-19-Patienten ausreicht, um Milliarden von Coronaviren in die Aufzugsluft zu befördern. Dort können sich die Tröpfchen bis zu 30 Minuten halten. Selbst wenn der Infizierte den Aufzug verlassen hat, können sich Personen, die ihn in den nächsten 30 Minuten betreten, anstecken.

Grund für die lange Lebensdauer der Partikel ist neben dem beengten Raum ein recht geringer Luftaustausch. Neben dem durch Türöffnungen resultierenden Luftaustausch sieht die DIN EN 81-20 Lüftungsöffnungen mit einer Mindestfläche von nur 1% der Kabinengrundfläche vor, die durch die Bewegung der Aufzugskabine im Fahrschacht für einen Luftaustausch sorgen. Um einen Luftaustausch zu garantieren, empfehlen die Wissenschaftler, die Aufzugtüren bei Nichtnutzung stets offen stehen zu lassen. So verringert sich die Lebensdauer der Aerosolpartikel auf nur zwei bis vier Minuten.

Belüftungsanlagen, die normalerweise in Krankenhausaufzügen vorhanden sind, müssen laut den Experten sinnvoller eingestellt werden: Etwa sollten sie in den Fahrpausen nicht abgestellt werden und die Luft nicht mehr über die Decke absaugen, sondern nach unten, um von oben für frische Luftzufuhr zu sorgen. Auf diese Weise können die infektiösen Aerosole schneller aus der Kopfhöhe verschwinden. „Die technische Umsetzung einer geänderten Nachlaufzeit der Lüfter ist meist ohne große Programmierung möglich“, sagt Eduard Eberling, Bereichsleiter Aufzugsplanung bei der FACT Gruppe.

10.05.2021

Planerbrief Nr. 29: Gefährdungsbeurteilungen für Aufzüge

Vor der Planung oder Modernisierung neuer Aufzüge steht die Bedarfserhebung. Bei komplexen Aufzugsanlagen bspw. in Krankenhäusern kann sich eine genauere Betrachtung bis in die Betriebsorganisationsplanung erstrecken.

Die Verbindung gelenkter Prozesse mit einer durchdachten Fördertechnik führt zu passgenau gesteuerten Aufzugsanlagen, deren Betrieb auch langfristig wirtschaftlich ist. Bei der Bewirtschaftung aller gewerblich genutzten Aufzugsanlagen schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gefährdungsbeurteilungen vor. Sie können den Anstoß für eine Nutzwertbetrachtung oder bei sanierungsbedürftigen Aufzugsanlagen für eine Modernisierung geben.
Quelle: www.dgwz.de/aufzuege-gefaehrdungsbeurteilung

Der Geschäftsbereich Aufzugstechnik der FACT Gruppe übernimmt die Gefährdungsbeurteilung von Aufzugsanlagen sowie die fundierte Bedarfserhebung, Fachplanung und Umsetzungsbegleitung.

08.02.2021

Neuer Geschäftsbereich Aufzugsplanung

Der neue Geschäftsbereich Aufzugsplanung der FACT Gruppe hat als Teil des Geschäftsfeldes Krankenhaustechnik seine Arbeit aufgenommen. Zu seinen Leistungen gehört die Fachplanung für Aufzugsanlagen, die Gefährdungsbeurteilung von Aufzügen und die Ausschreibung für den Neubau und die Modernisierung der Fördertechnik. Fachlich getragen wird der Geschäftsbereich durch die langjährige Betriebserfahrung der FACT Gruppe einerseits und die Fachplanungsexpertise des bundesweit tätigen, renommierten Fachplanungsbüros Manfred A. Kunert andererseits.

Typische Projekte beginnen mit der Bedarfsklärung, oft verbunden mit einer Betriebsablaufanalyse. Dann folgen alle Leistungsphasen der HOAI von der Vorplanung über den Entwurf bis zur Ausführungsplanung. Zu diesen gehört die Ausschreibung von Aufzuganlagen, die Angebotsauswertung, Bietergespräche und eine fundierte Vergabeempfehlung. Eine Bau- und Montageüberwachung rundet zusammen mit der formellen Abnahme das Leistungsspektrum ab.

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