FACT Gruppe, Hohenzollernring 70, 48145 Münster | 0251 935 - 2000 |
Neuigkeiten der FACT Gruppe
Informationen zu Sekundärleistungen im Gesundheitswesen
Unsere News informieren Sie regelmäßig digital über alle wichtigen Entwicklungen der FACT Gruppe und natürlich zu Neuigkeiten und Innovationen bei den Sekundärleistungen im Gesundheitswesen. Zusätzlich erscheint mehrfach im Jahr unser Magazin FACT exklusiv mit Hintergrundinformationen und Erfahrungsberichten.
Facility Manager als wertvolle Berater bei Baumaßnahmen - je früher, desto besser
Generell sind die Aufgaben des baubegleitenden Facility Managements äußerst vielfältig. Es berät Bauherren und Architekten, steht in engem Austausch mit der technischen Abteilung des Krankenhauses und gibt wertvolle Hinweise, wie Technik möglichst intelligent und wartungsfreundlich eingesetzt werden kann. Das baubegleitende Facility Management weiß zum Beispiel, wie die Beleuchtung gesteuert werden sollte, damit das Licht nicht regelmäßig dort brennt, wo es aufgrund von ausreichend Tageslicht unnötig ist. Und auch zur bedarfsgerechten Steuerung von Lüftungsanlagen kann es nützliche Tipps geben.
Doch ein baubegleitendes Facility Management gibt nicht nur Hinweise, sondern liefert gleich auch ganze Lösungsansätze und Konzepte. Im Rahmen von Projekten hat die FACT Gruppe beispielsweise Krankenhausträger in Mittel- und Südamerika zu Bauvorhaben aus Sicht der Bewirtschaftung beraten, um die Folgekosten möglichst niedrig zu halten. Durch eine Betriebsorganisationsplanung wurden die Räume eines Krankenhauses so angeordnet, dass sie medizinische Prozesse unterstützen und gleichzeitig variabel nutzbar sind. Durch gute und vorausschauende Planung spart das Krankenhaus also langfristig Geld.
Wichtig ist, dass das baubegleitende Facility Management bei einem Bauvorhaben sehr früh in die Planungen einbezogen wird. Teilt man das Vorhaben in die Planungsphasen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ein, zeigt sich, dass mit Ende der dritten Phase, der Entwurfsphase, bereits wesentliche Parameter festgelegt sind: Bruttorauminhalt, Nutzflächen, Nutzerbedarfsprogramme, konstruktive Merkmale und Design. Daran schließen sich bereits die Genehmigungs- und die Ausführungsphase an, die auf den erarbeiteten Kriterien aufbauen. Abgesehen von der Auswahl der Baumaterialien steht ab diesem Punkt alles fest. Änderungen, die danach vorgenommen werden, führen zu nachträglichen Eingriffen in die Grundlagen der Planung, und die werden oftmals teuer.
Integration ist selbstverständlich
Menschen aus über fünfzig verschiedenen Nationen arbeiten in den Geschäftsfeldern der FACT Gruppe zusammen. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass Betriebs- und Beratungsleitungen den hohen Anforderungen der Auftraggeber in Krankenhäusern, Rehakliniken und Pflegeeinrichtungen entsprechen. Auch deshalb ist es für uns selbstverständlich, Flüchtenden aus der Ukraine in Deutschland zu helfen, beispielsweise bei der Transportorganisation, der Suche nach einer Unterkunft oder der Versorgung mit Speisen und Getränken.
Zu den Menschen mit eigenen Migrationserfahrungen gehören in der FACT Gruppe Ingenieurinnen und Ingenieure, Service- und Reinigungskräfte, Technikerinnen und Techniker, IT-Spezialisten, Fachkräfte in den Bereichen Patientenaktenarchivierung und Digitalisierung sowie aus vielen anderen Bereichen. Sie alle haben in Deutschland ein neues Zuhause gefunden und in der FACT einen Arbeitgeber, bei dem die Integration von aus dem Ausland stammenden Mitarbeitenden selbstverständlich ist.
Sie suchen eine neue berufliche Herausforderung in diesem Umfeld? Alle offenen Stellen finden Sie unter www.factpartner.de/jobs.
Organisationsverschulden durch Delegation vermeiden
Dass technische Mitarbeitende an technische Leiter und diese wiederum an ihre Geschäftsführer berichten, ist im Krankenhaus Alltag. Dass dieser Prozess umgekehrt mit der formellen Übertragung von Verantwortung einhergeht, ist es oft nicht.
Die Betreiberverantwortung, die der Eigentümer der Gebäude, Anlagen und Geräte bzw. dessen Vertreter wahrnehmen muss – in der Regel die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer – kann nicht delegiert werden. Wohl aber die Betreiberpflichten, deren Übertragung weitreichend möglich ist. Delegiert werden können die Betreiberpflichten an natürliche Personen, beispielsweise technische Leiterinnen oder Leiter, aber auch an juristische Personen wie eine Tochtergesellschaft oder externe Auftragnehmer. Wichtig dabei ist die lückenlose Durchgängigkeit der Beauftragung.
Innerhalb einer Organisation, beispielsweise eines Krankenhauses, können Funktions- oder Stellenbeschreibungen, schriftliche Bestellungen (zu beauftragten Personen) oder Vollmachten zur Delegation der Betreiberpflichten von den Verantwortlichen zu den Wahrnehmenden verwendet werden. Außerhalb einer Organisation, beispielsweise bei der Übertragung von Betreiberpflichten an Tochtergesellschaften und Externe, eignen sich Dienst- oder Werkverträge, in manchen Fällen auch Managementverträge. Zum Aufbau einer rechtssicheren Betreiberorganisation ist es empfehlenswert, auf einschlägige Richtlinien wie die aktuelle Neuauflage der GEFMA 190 Betreiberverantwortung 2.0 zurückzugreifen und erfahrene Experten zur Unterstützung zu Rate zu ziehen.
Um die lückenlose Übertragung zu gewährleisten - und damit das Risiko eines Organisationsverschuldens für Geschäftsführerin oder Geschäftsführer zu reduzieren - empfiehlt sich eine strukturierte Analyse, die dem Lauf der Verantwortung folgt und überprüft, ob alle Pflichten deutlich, durchgängig und formell korrekt weitergegeben sind. In diesem Zusammenhang kann die grundsätzliche Einhaltung der für technische und medizintechnische Geräte und Anlagen geltenden Regelwerke, Normen und Gesetze zumindest in Stichproben geprüft werden, um einen Überblick zum Status der Betreiberpflichtenerbringung zum Zeitpunkt der Delegation zu erhalten und diesen ggf. zu dokumentieren.
Nachhaltigkeit bei Bau- und Modernisierungsprojekten
Mehr Nachhaltigkeit steht in den Leitbildern und auf der Agenda vieler Krankenhäuser. Doch oft scheitert die Umsetzung an den dafür notwendigen Investitionen. Krankenhausgeschäftsführer haben jedoch verschiedene Möglichkeiten, die Nachhaltigkeit zu steigern, ohne große Investitionen zu tätigen. Allein in den vergangenen Monaten wurden zahlreiche Förderprogramme ins Leben gerufen, erweitert und Förderquoten sowie Fördersummen erhöht. Nicht nur Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebezugs werden gefördert. Auch Fördermittel für Maßnahmen zur Unterstützung der Dekarbonisierung, also zur Erreichung von CO2-Neutralität, mehren sich.
Dabei ist die Fördermittellandschaft sehr volatil, Antragsprozesse sind nicht immer selbsterklärend und teilweise sehr aufwändig. Ein starker Partner, der in enger Kooperation mit dem Krankenhaus bei Modernisierungs- und Instandhaltungsvorhaben stetig prüft, ob es passende Förderprogramme gibt, und bei deren Einwerbung unterstützt, kann das Haus von diesem Arbeitsblock entlasten. Wichtig ist jedoch, dass Fördermittel immer nur als Katalysatoren gesehen werden sollten. Eine technische Modernisierung gilt es stets von Beginn an wirtschaftlich zu bewerten, sodass diese auch ohne Fördermittel Sinn ergibt.
Medizintechnikplanung und Betriebsorganisation
Betrifft eine Bau- oder Planungsmaßnahme auch die Medizintechnik, sind Spezialistenwissen und viel Erfahrung gefragt. Denn bei Anschaffungen von Medizingeräten ist nicht immer ein Eins-zu-eins-Ersatz durch ein Nachfolgemodell die beste Lösung.
Gezielte Anforderungsaufnahmen im Dialog mit Ärztinnen und Ärzten, der Pflege, der Medizintechnik und dem Einkauf des Krankenhauses liefern oft wertvolle Hinweise zur aktuellen Bedarfssituation, zu Mitnutzungsmöglichkeiten und zur langfristigen Entwicklung der Bedarfe. Auch bei der Planung von OP-Sälen, Intensivstationen, AEMP-Einheiten und Laboren ergänzen erfahrene Fachplaner und Betriebsorganisationsspezialisten das vorhandene Know-how mit Best-Practice-Beispielen und innovativen Ideen.
Eine wichtige Rolle spielt dabei die Hinzuziehung einer möglichst breiten medizintechnischen Betriebserfahrung. Sie kann wertvolle Hinweise zu Art und Umfang der aktuellen Gerätenutzung, Erfahrungswerte zu Folgekosten für Service und gegebenenfalls Verbrauchsmaterial sowie Informationen zum Anlagenbestand und daraus für den Betrieb resultierenden Präferenzen liefern.
Die mediplan GmbH, das Fachplanungsbüro für Medizintechnik der FACT Gruppe, greift dazu auf einen Pool von Betriebsdaten zu fast 100.000 medizintechnischen Geräten zurück. Der Einsatz von Fördermitteln führt oft dazu, dass auch freigemeinnützige und private Krankenhausträger Regeln der öffentlichen Ausschreibungen einhalten müssen. Die Durchführung rechtskonformer Vergabeverfahren mit anforderungsgerechten, herstellerunabhängigen Leistungsverzeichnissen und praxiserprobten Bewertungskriterien sichert eine im Rahmen der Vorgaben zügige und reibungslose Durchführung von nationalen und EU-Verfahren.
Die Betriebsorganisationsplanung als Teil der Medizintechnik-Planung steht aktuell gerade bei geförderten Projekten im Fokus. Denn eine Grundlage für höhere Effizienz im Gesundheitswesen ist der vermehrte Einsatz von IT-Systemen. Diese können jedoch nur dann die Arbeit sinnvoll unterstützen, wenn die Prozesse gut durchdacht und korrekt beschrieben sind sowie von einer zukunftsgerichteten Geräteausstattung flankiert werden.
Gesamtkosten von Baumaßnahmen im Blick behalten
Die Baukosten wurden detailliert geplant und ihre Einhaltung überwacht. Doch plötzlich häufen sich im laufenden Betrieb ungeplante Kosten – das kommt nicht selten vor. Deswegen ist es bei Bauvorhaben im Gesundheitswesen umso wichtiger, schon bei den ersten Planungen den laufenden Betrieb im Blick zu behalten. Ein baubegleitendes Betriebskostencontrolling ist unverzichtbar, um den Überblick zu behalten.
Eigentlich weiß es jeder: Die Kosten für ein Krankenhaus setzen sich aus den Bau- und den Betriebskosten zusammen. Dennoch wird der laufende Betrieb bei Bauvorhaben oft außer Acht gelassen. Bauherren und Architekten haben bei der Errichtung eines Gebäudes die Folgekosten des Betriebs oft nicht im Blick. Steht das neue Objekt inklusive Gebäudetechnik erst einmal und stellt sich dann heraus, dass die Betriebskosten aufgrund von baulichen Versäumnissen in die Höhe schnellen, lassen sich Veränderungen nicht mehr so leicht umsetzen. Außerdem sind sie dann oft um ein Vielfaches teurer.
Das Baumanagement und die Facility Management-Spezialisten der FACT Gruppe hat genau dieses Szenario im Blick. Mit durchdachten und erprobten Werkzeugen sowie dem Know-how aus der täglichen Betriebserfahrung helfen Sie Bauherren dabei, von Anfang an die Gesamtkosten (TCO - Total Cost of Ownership) im Blick zu halten und damit spätere unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
QuickChecks helfen bei der Transparenz
Die hohe Arbeitsbelastung in Krankenhäusern, nicht zuletzt durch den Fachkräftemangel, erfordert auch in den Sekundärbereichen durchdachte Prozesse, wirtschaftliche Effizienz und einen soliden Blick in die Zukunft. Seit mehr als 10 Jahren helfen die QuickChecks der FACT Gruppe Krankenhäusern dabei, genau diese Informationen zu gewinnen und auf der Basis wirklich umsetzbarer Handlungsempfehlungen notwendige Änderungen vorzunehmen. Neben dem QuickCheck Technik gibt es vergleichbare Leistungen auch für die Medizintechnik und Kommunikationstechnik, für Unterhaltsreinigung und Speisenversorgung, Wäscheversorgung und ZSVA/AEMP sowie viele weitere Bereiche.
Jeder QuickCheck beginnt mit einer Erhebung vorhandener Daten und Informationen. Diese bilden die Grundlage für Fachgespräche und Fachbegehungen, jeweils durchgeführt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FACT, die selbst in der täglichen Betriebsverantwortung stehen und damit den Leitungen der jeweiligen Bereiche beim Auftraggeber auf Augenhöhe begegnen. Thematisiert, geprüft und bewertet werden, je nach Abteilung, unter anderem die Einhaltung der Normen und Vorschriften, Kernprozesse und Schnittstellen, Fremdkosten und Eigenleistungen. Verschiedene Benchmarks helfen dabei, den richtigen Fokus zu setzen.
Die ersten Ansprechpartner für alle QuickChecks zeigen gerne an Beispielen, welche Art von Ergebnissen ein QuickCheck liefert und wie aus diesen konkrete Handlungsempfehlungen werden. Mehr Informationen zu den QuickChecks und weiteren Beratungsleistungen der FACT Gruppe finden Sie im Geschäftsbereich Beratung.
Gebäudeautomation hilft Energiekosten einzusparen
Die Explosion der Energiekosten hat viele Krankenhäuser hart getroffen. Schmale Budgets erfordern clevere Maßnahmen, um zumindest einen Teil der Mehrkosten durch Verbrauchssenkungen zu reduzieren. Die FACT Gruppe bietet dazu gleich zwei Lösungsansätze.
Zum einen kann der Fachbereich Gebäudeautomation dabei unterstützen, eine vorhandene Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik so zu programmieren und zu optimieren (und ggf. aufzurüsten), dass Energie nur dort aufgewendet wird, wo sie wirklich gebraucht wird. Schon die Veränderung der Soll-Temperatur um nur ein Grad oder eine Nachtabschaltung nicht genutzter Bereiche kann dabei erste, wesentliche Effekte bringen.
Zum anderen steht Krankenhäusern mit der encadi, einem Unternehmen der FACT Gruppe, ein Partner zur Seite, der ganzheitlich zum Thema Energie berät und die Umsetzung der Beratungsergebnisse aktiv unterstützt. Von steuerrelevanten kaufmännischen Veränderungen über das Energiemanagement bis zur Energiebeschaffung nimmt sich das junge Team von Ingenieuren und Kaufleuten wirklich aller Energiethemen an.
KHZG: Es ist nicht alles IT
Die Mittel aus dem Krankenhauszukunftsgesetz sollen in diesem und den folgenden Jahren den Gesundheitseinrichtungen auf dem Weg zu mehr Digitalisierung helfen. Doch gute und schlanke Prozesse benötigen an vielen Stellen neben der IT auch spezifische Raumverhältnisse und Technik, um ihren Mehrwert zu entfalten. Darum sind eigene Fachplanungsbüros und ein eigenes Baumanagement wichtige Teile der FACT Gruppe, um Krankenhäuser, Rehakliniken und Pflegeeinrichtungen professionell zu unterstützen.
Selbst bei kleineren Modernisierungsmaßnahmen sowie dem Bauen im Bestand sind Fachplaner für die technische Gebäudeausrüstung, die Medizintechnik, die Aufzugstechnik, die Gebäudeautomation und das Energiemanagement gefragt. Sie müssen in Zeiten voller Auftragsbücher gefunden und koordiniert werden, um das Bauprojekt im geplanten Zeit- und Kostenrahmen umzusetzen. Inwieweit eine eigene technische Abteilung laufende Abstimmungen und Koordinationen bei Bauprojekten mit vorhandenen Ressourcen und Know-how umsetzen kann, ist von Haus zu Haus unterschiedlich. Die strukturierte Berücksichtigung von Betriebserfahrung schon bei der Planung von Baumaßnahmen bringt auf jeden Fall zahlreiche Vorteile und kann Projekte mit einfachen Mitteln und erfahrenen Partnern zum gewünschten Erfolg führen.
Modernisierte Aufzugsanlagen verbessern Mitarbeiter-, Patienten- und Besucherfluss
Die Coronapandemie hat auch Auswirkungen auf die Aufzugsplanung. Gerade bei der Bedarfserhebung ist eine neue Dimension hinzugekommen: Es geht nicht mehr nur darum, wie viele Menschen einen Aufzug wann und wo frequentieren, sondern es wird auch darüber nachgedacht, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Einsatz kommen können, wenn der Betrieb pandemieverursacht eingeschränkt werden muss, zum Beispiel durch eine temporäre Begrenzung der gleichzeitigen Nutzer oder eine vorübergehende Beschränkung auf bestimmte Nutzergruppen.
Auch die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung bietet echte Mehrwerte. Sie ist kein notwendiges Übel, sondern lenkt die Aufmerksamkeit auf ein unverzichtbares Transportmittel in jedem Krankenhaus. Moderne und modernisierte Aufzugsanlagen können wesentlich Einfluss auf die Mitarbeiter-, Patienten- und Besucherströme nehmen. Wird aus dem Nadelöhr Aufzug wieder eine flotte Durchgangsstation, läuft vieles schneller und reibungsloser.
Die richtige Aussteuerung der Gebäudeautomation und eine fundierte Bedarfserhebung im Rahmen der Betriebsorganisationsplanung sind zwei Schlüsselthemen für einen höheren Nutzwert von Aufzugsanlagen. Oft muss es gar nicht der große Wurf eines Neubaus sein. Aber wenn Modernisierung, dann doch bitte richtig: Erst kommt die Bedarfserhebung, dann die Aufzugsplanung mit all ihren Details, dann die Ausschreibung und Vergabe und schließlich die Umsetzung und Abnahme. Ein gutes Projektmanagement hat noch jedem Aufzugsprojekt geholfen!
(Auszug aus einem Interview mit Manfred A. Kunert, Fachplaner für Aufzugsanlagen, Dez. 2021)
Instandhaltung clever planen
Der Jahresbeginn ist in vielen technischen Abteilungen in Krankenhäusern die Zeit, die planbaren Instandhaltungsaufgaben für das neue Jahr zu disponieren. Dass es inzwischen mehrere Tausend Normen, Verordnungen und Gesetze gibt, die bestimmen, wie und wann technische Geräte und Anlagen in Gesundheitseinrichtungen geprüft und gewartet werden müssen, macht diese Aufgabe nicht einfacher. Newsletter und Lieferanteninformationen gehören zu den häufigsten Quellen, aus denen sich technische Leiter über Neuerungen informieren. Diese auf den eigenen Handlungsbedarf zu überprüfen und praktisch auf die vorhandenen Geräte und Anlagen zu übertragen, bedarf einer cleveren Instandhaltungsplanung.
An deren Anfang steht die vollständige Geräte- und Anlagenliste. Ist für Neuanschaffungen und Außerdienststellungen nicht bereits ein verbindlicher Prozess langjährig etabliert, bedarf es einer – idealerweise letztmaligen – Bestandsaufnahme. Welche Daten dabei erhoben werden und wie die logische und gleichförmige Benennung und Klassifizierung erfolgt, sollte im Vorfeld genau überlegt und mit den Möglichkeiten des eingesetzten CAFM-Systems abgeglichen werden. Eine fachkundige und erfahrene Beratung kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden und auch die Schnittstellen und Prozesse angemessen zu berücksichtigen.
Ist eine Bestandsaufnahme erforderlich, sollte diese qualifiziert und in einem möglichst kurzen Zeitraum erfolgen. Die Anbringung von maschinenlesbaren Inventaraufklebern mit Hinweisen zur Störungsmeldung macht diese Aufgabe zusätzlich werthaltig. In der Instandhaltungsplanung werden zu allen Geräten und Anlagen die sie betreffenden Vorschriften hinterlegt. So können Änderungen im Regelwerk
leicht zugeordnet und schnell umgesetzt werden. Daraus abgeleitet erfolgt die Festlegung der Prüf- und Wartungsintervalle mit den durchzuführenden Aufgaben. Geschieht dies in einem CAFM-System, sind meist zeitbezogene Hinterlegungen möglich, sodass im Prüfungs- oder Wartungseinsatz die am Ausführungstermin geltende Vorschrift zum Einsatz kommt. Eine automatisierte Terminierung als Teil der übrigen Instandhaltungsarbeiten der technischen Abteilung sollte das Ergebnis einer guten Instandhaltungsplanung sein.
Coronaschutz in Lüftungsanlagen: Gebäudeautomation und Hygiene helfen
Im Rahmen der Corona-Pandemie tritt für Krankenhäuser immer wieder die Frage auf, ob auch die Lüftungsanlagen eine Gefahr darstellen. In den meisten Krankenhäusern werden raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) auch aus hygienischen Gründen eingesetzt. Diese können mit einer Regelungsprogrammierung exakt auf die erforderlichen Druckregime ausgelegt sowie an die geltenden Empfehlungen angepasst werden. Die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes empfiehlt einen Betrieb mit hohem Anteil an Außenluft. Auf Umluft sollte verzichtet werden, um die mit Viren belasteten Aerosole nicht wieder in die Atemluft zu geben.
Lässt sich ein Umluftbetrieb nicht verhindern, empfiehlt die IRK, höhere Filterstufen einzusetzen. Bereiche wie OP-Säle waren auch vor der Krise mit Hochleistungsfiltern der Qualität H13 oder H14 ausgestattet. „Allerdings kann ein höherer Filterwiderstand dafür sorgen, dass der Volumenstrom der RLT-Anlage sinkt und die Folgekosten für Energie und Filterstandzeiten steigen“, gibt Dr. Franz Josef Gaida zu bedenken, der bei der FACT Gruppe für die technische Hygiene verantwortlich ist. Er empfiehlt, bei einer Nachrüstung mit H13- oder H14-Filtern einen Fachmann hinzuzuziehen. Als Vorfilterung können F7- oder F9-Filter zum Einsatz kommen, die Bakterien und Keime bereits grob aus der Luft filtern und damit die Anlagenteile innerhalb des Gerätes schützen. Können RLT-Anlagen nicht nachgerüstet werden, bleibt laut IRK kurzfristig nur das zusätzliche Lüften per Fenster und mittelfristig der Umbau der Anlagentechnik. „Falls es noch Krankenhäuser gibt, die die Umrüstung nicht vorgenommen haben, ist zu empfehlen, dies noch zu tun. Auch für die Zeit nach der Pandemie lohnt sich der Umbau. Neue, unbekannte Viren und Bakterien werden uns auch zukünftig immer wieder beschäftigen“, sagt Gaida.
Niemand weiß, wann die Coronapandemie endgültig eingedämmt sein wird und welche Viren uns in den nächsten Jahren heimsuchen. Eines ist jedoch sicher: Die Krankenhaustechnik hat die Herausforderungen der Krise angenommen und ist mit innovativen Lösungsansätzen vorbereitet für die Zukunft. Sie hat Technologien und Konzepte entwickelt, die die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern in Deutschland dauerhaft effizienter und sicherer machen.
Betriebspartnerschaften unterstützen technische Abteilungen
Ausgangspunkt der technischen Betriebspartnerschaft ist die Erkenntnis, dass immer mehr technische Dienstleistungen dem Megatrend Digitalisierung unterliegen und Leistungen sowie Prozesse IT-gestützt ablaufen. Zudem erfordern die Coronapandemie und zu erwartende weitere Infektionssituationen Möglichkeiten für die Zukunft, um technische Dienstleistungen teilweise ohne eine Vor-Ort-Präsenz zu erbringen.
In der Integralen technischen Betriebspartnerschaft arbeitet die im Krankenhaus vor Ort tätige technische bzw. medizintechnische Abteilung mit einem voll in die Prozesse integrierten externen Betriebspartner zusammen. Dieser kann Teil der Krankenhausträgerschaft sein – muss aber nicht. Der Fokus der lokalen Dienste liegt auf generalistischen Tätigkeiten und Basisleistungen, die zeitnah erbracht werden müssen und u. a. eine gute Ortskenntnis voraussetzen. Der Betriebspartner ergänzt diese Leistungen durch eigene technische und medizintechnische Spezialkenntnisse sowie attraktive Rahmenverträge mit Handel und Industrie. Außerdem bringt er die Dinge ein, die nur punktuell benötigt werden, zum Beispiel eine Instandhaltungsstrategie, kaufmännisches und technisches Projektmanagement oder Vergabekompetenz. Hinzu kommen Leistungen, die eine lokale technische Leitung entlasten, etwa das technische Controlling, die Bereitstellung einer CAFM-Software oder ein unterstützendes bzw. vertretendes Management.
Erbracht werden können diese betriebspartnerschaftlichen Leistungen mithilfe der Digitalisierung. Videokonferenzen, die Teilung von Bildschirminhalten, gemeinsam genutzte Datenbanken, Cloudspeicher sowie Expert-Eye-Funktionen, mit denen Datenbrilleninhalte an einen anderen Ort zur Anleitung übertragen werden, sind bereits erprobte Anwendungen, die sich in den nächsten Jahren weiterentwickeln werden.
Letztendlich entscheidet die individuelle Situation, wann eine Integrale technische Betriebspartnerschaft das Mittel der Wahl ist. Sie bietet vielfältigen Nutzen, wahrt die technische Eigenständigkeit und ist wirtschaftlich tragbar.
Gefahren in Aufzugsanlagen ausfindig machen
Es klingt kurios, ist aber so: Aufzüge in Krankenhäusern und anderen Immobilien müssen nach der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) inzwischen regelmäßig einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden. Mögliche Gefahren sind aufzuzeigen und zu beurteilen, Schutzmaßnahmen sind abzuleiten und umzusetzen. Auch Abweichungen vom Stand der Technik spielen eine Rolle.
Eine solche Gefährdungsbeurteilung ist häufig der Anstoß für die grundsätzliche Betrachtung der Aufzugssituation: Ist die Aufzugsanlage dem aktuellen Bedarf angepasst, der Instandhaltungsaufwand noch wirtschaftlich sinnvoll und der Betrieb langfristig gesichert? Eine strukturierte und fundierte Bedarfsklärung schafft Klarheit und ergänzt die Gefährdungsbeurteilung sinnvoll und werthaltig. Faktenbasiert können so Entscheidungen getroffen und, wenn notwendig, Investitionen geplant werden.
Ist eine Modernisierung oder ein Neubau der Aufzugsanlage erforderlich, bildet genau diese Bedarfsklärung die Grundlage für die Aufzugsplanung. Diese liefert wiederum die Inhalte für eine vergleichende Angebotseinholung oder eine öffentliche Ausschreibung. Fachplaner
definieren dafür gemeinsam mit dem Auftraggeber, dessen technischer Abteilung und Spezialisten für die betrieblichen Prozesse die benötigten Anlagen, aber auch die Anforderungen an Wartung, Instandhaltung, Aufzugsnotruf und technische Überwachung.
Während des gesamten Projektes, vom Abbruch bis zur formellen Abnahme, begleiten Aufzugsplaner die beauftragten Fachfirmen, überwachen die Modernisierungs- oder Baumaßnahmen und stellen damit sicher, dass am Ende die geplante und gewünschte Lösung übergeben werden kann.
Krankenhaustechnik in der Pandemie gestärkt
Die Coronapandemie stellt die Welt in vielen Bereichen vor große Probleme und Herausforderungen. Das gilt besonders für Krankenhäuser. Dass sich die Krise auch als Innovationstreiber erweisen kann, zeigt sich besonders hier: Wichtige Veränderungen, die seit Jahren auf dem Plan stehen, werden endlich umgesetzt. Ein Beispiel hierfür ist die Krankenhaustechnik, die hinsichtlich des Infektionsschutzes neue Lösungen für Patientenfluss, Krankenhausaufzüge und Lüftungen finden musste. Diese Neuerungen werden auch nach Corona eine große Rolle im Krankenhausalltag spielen.
Krankenhäuser stehen uns jederzeit zur Verfügung: Bei Beschwerden suchen wir sie auf und uns wird geholfen. So einfach war es vor März 2020. Der Beginn der Coronapandemie warf dieses als selbstverständlich empfundene Konzept über den Haufen. Provisorisch wurden Container und Zelte vor den Krankenhauseingängen aufgebaut, Besucher wurden kontrolliert und selektiert. Einfach in das Krankenhaus eintreten? Das war einmal – Gesundheitsmanager sind sich sicher, dass ein Teil dessen auch zukünftig Alltag bleiben wird.
Damit braucht es neue technische Lösungen, um den Besucher- und Patientenstrom in Krankenhäusern auch außerhalb der Pandemie zu steuern und zu regulieren. Auf dem Markt gibt es bereits eine Fülle an Tools, die dabei helfen könnten, den Informationstransfer, die Patientenbewegungen oder den Gerätefluss zwischen Stationen zu verfolgen. Konzepte, wie diese Tools konkret den Patientenstrom regulieren könnten, sind noch nicht final ausgearbeitet. Sicher ist jedoch, dass die Krankenhäuser mit Hilfe der Krankenhaustechnik rasch aus anderen Branchen lernen und gute Lösungen für sich übernehmen werden.
Gefragte Medizinphysikexperten
Seit 2019 müssen Krankenhäuser Medizinphysikexperten (MPE) mit Fachkunde in diagnostischer Radiologie hinzuziehen, wenn sie neue Computertomografen (CT) oder Interventionsanlagen anschaffen. Ab dem 1. Januar 2023 ist die Beratung durch einen MPE bei dosisintensiven Untersuchungen und Behandlungen Pflicht. Die Aufsichtsbehörden fordern für die MPE-Beratung ein Zeitkontingent von 0,06 Vollzeitkräften (VK) pro CT-Scanner, 0,08 VK pro Angiografie-Anlage und 0,03 VK pro konventionellem Röntgengerät.
Doch Medizinphysikexperten sind eine rare Berufsgruppe, was unter anderem an der komplexen Ausbildung liegt. Sie beginnt in der Regel mit einem Masterstudium in medizinischer Physik, gefolgt von einem Sachkundenachweis über eine intensive praktische Ausbildung in der Röntgendiagnostik im Umfang von mindestens zwölf Monaten.
Die strahlenschutzverantwortlichen Geschäftsführungen benötigen ein Dosismanagementsystem, um ihren in § 108 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgelegten Meldepflichten bei Dosisüberschreitungen nachkommen zu können. Zwar ist dies nicht verpflichtend, bei der Menge an Untersuchungen und dem Umfang der geforderten Nachweise zur Optimierung der Strahlendosis aber dringend anzuraten. Ob sich das Krankenhaus dazu einer mit dem eingesetzten Krankenhausinformationssystem (KIS) verbundenen Software bedient oder eines der inzwischen auch als Cloud-Lösung zur Verfügung stehenden Systeme nutzt, ist ihm überlassen. Der Datenschutz und die IT-Sicherheit werden das Pendel jedoch oft zugunsten der KIS-nahen Applikation ausschlagen lassen und damit den IT-Abteilungen ein weiteres Projekt aufbürden.
Eine Lösung für Krankenhäuser ohne eigene Medizinphysikexperten mit Fachkunde in diagnostischer Radiologie bieten schlüsselfertige Angebote von Dienstleistern mit entsprechender Expertise. Sie stellen den Häusern MPE-Leistungen im benötigten Umfang zusammen mit einem Dosismanagementsystem zur Verfügung, das in einem krankenhausspezifischen Rechenzentrum gehostet wird. Beratung und IT können so wachsen und durch eigene Ressourcen erweitert oder auf eine eigene IT transferiert werden.
Informationen über die FACT Gruppe für Journalisten
Wir veröffentlichen immer wieder Fachartikel und Positionspapiere zu neuen und innovativen Ansätzen der Leistungserbringung von Sekundärleistungen im Gesundheitswesen mit dem besonderen Fokus auf Krankenhäuser. Wenn Sie als Journalistin oder Journalist ein Fachgespräch dazu wünschen oder Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an unseren Leiter Geschäftsentwicklung & Kommunikation.