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Beratung für Krankenhäuser, Rehakliniken und Pflegeeinrichtungen

zu Planung & Bau, Technik, IT, Wirtschaftsdiensten und medizinischer Dokumentation

Wir beraten Krankenhäuser, Rehakliniken und Pflegeeinrichtungen in den Bereichen Planung & Bau, Technik, IT, Wirtschaftsdienste und medizinische Dokumentation, unabhängig davon, ob es sich um Eigenleistung der Häuser oder um Fremdleistungen handelt. Daneben beraten wir Kunden aus anderen Branchen (Immobilieninvestoren, Versicherungen etc.) rund um den Betrieb ihrer Immobilien.

Die Basis unserer Beratung sind unsere tägliche Betriebserfahrung und viele erfolgreich abgeschlossene Projekte. Unser Blick gilt dabei immer der optimalen Kombination aus Qualität und Wirtschaftlichkeit, Organisation und Kernprozessnähe. Mit effizienten Konzepten und innovativen Ideen unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen schaffen wir für unsere Kunden wirklich umsetzbare und zukunftssichere Lösungen. Neutral und unabhängig berücksichtigen wir die spezifischen Rahmenbedingungen ohne den Blick auf die auch außerhalb liegenden Optionen zu verschließen.

Wir beraten Sie in den folgenden Bereichen:

David Neurohr B.Eng. MBA
Bereichsleiter Beratung
Prokurist FACT GmbH
Telefon 0251 935-5769
E-Mail  david.neurohr@factpartner.de

 Offene Stellen

QuickChecks zu Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Organisation

Unsere bekannten QuickChecks liefern eine erste fundierte Bewertung mit konkreten Handlungsvorschlägen, zum Beispiel in einem QuickCheck Technik, QuickCheck IT, QuickCheck Reinigung, QuickCheck Gastronomie oder QuickCheck ZSVA.

Im QuickCheck betrachten wir (soweit zutreffend) die Einhaltung der normativen und gesetzlichen Vorgaben, das wirtschaftliche Potenzial durch eine Verbesserung der Fremdleistungskonditionen oder die Ablösung von Fremdleistungen durch Eigenleistungen sowie die sich aus einer Verbesserung der Organisation ergebenden Vorteile. Am Ende eines QuickCheck stehen immer konkrete, mit Kosten und Erlösen bewertete, priorisierte und wirklich umsetzbare Handlungsempfehlungen – das garantieren wir! Und wenn danach der Wunsch nach einer niedrigschwelligen Umsetzungsbegleitung oder einem Nachaudit besteht, leisten wir auch dies gerne.

Eine Übersicht aller QuickChecks finden Sie im Beratungsportfolio der FACT Gruppe. Unsere QuickChecks werden jeweils auf die individuellen Bedürfnisse und Schwerpunkte angepasst.

Öffentliche Ausschreibungen und ganzheitliche Ausschreibung des Immobilienbetriebes (Facility Services)

Unsere Unterstützung bei Ausschreibungen erbringen wir sowohl bei öffentlichen Trägern für Teilleistungen, wie beispielsweise die Reinigung oder Speisenversorgung, als auch bei privatwirtschaftlichen Unternehmen mit Verwaltungs-, Gewerbe- und Logistikimmobilien. Die Bandbreite unserer Leistungen reicht hier von einfachen Angebotseinholungen und -vergleichen bis hin zu vollständig gesteuerten Ausschreibungs- und Vergabeprozessen - von der Datenaufnahme bis zum Vertragsabschluss.

  • Wir steuern und begleiten öffentliche Vergaben wie EU-Ausschreibungen und VgV-Verfahren für Dienstleistungen, Bauleistungen und Planungsleistungen nach HOAI. Dafür erstellen wir die kompletten fachlichen und rechtlichen Vergabeunterlagen, entwickeln die jeweilige Bewertungsmatrix, führen elektronische Vergaben durch (eVergabe), prüfen und bewerten Angebote, geben Vergabeempfehlungen und begleiten aus dem Verfahren entstehende Dienstleisterwechsel.
  • Wir übernehmen für Immobilieneigentümer und -verwalter in der Privatwirtschaft die ganzheitliche Betreuung und Steuerung des Ausschreibungsprozesses von Facility Services. Dieser reicht von der Anlagenaufnahme vor Ort über die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Vertragsentwürfen und Betriebskonzepten, sowie der strukturierten Begleitung des Ausschreibungsprozesses mit Bieterverfahren, Preisvergleichen und Verhandlungsgesprächen, bis zum unterschriftsreifen Vertrag.

Technische Due Diligence für Krankenhäuser in ganz Deutschland

In der technischen Due Diligence bewerten wir die Zustände von Anlagen und Liegenschaften, identifizieren Risiken und Investitionskosten, entwickeln Zukunftsszenarien und Personalkonzepte oder prüfen und treffen Aussagen, die für Make or Buy-Entscheidungen, Zentralisierungsüberlegungen oder Fusionen entscheidend sind. Die technische Due Diligence kommt häufig im Zusammenhang mit geplanten Krankenhausfusionen oder Krankenhausverkäufen zum Einsatz. Auftraggeber für eine technische Due Diligence sind auch Wirtschaftsberatungen oder, in Absprache mit dem Verkäufer, potenzielle Käufer eines Krankenhauses. Die Ergebnisse der technischen Due Diligence fließen häufig in neue Bewirtschaftungskonzepte und Investitionsplanungen ein.

Beratung zur Textilversorgung, IT-Strategieberatung, Servicegesellschaften und mehr

Das Beratungsportfolio der FACT Gruppe umfasst eine Vielzahl weiterer teilstandardisierter und individueller Beratungsleistungen für Krankenhäuser, Rehakliniken und Pflegeeinrichtungen in ganz Deutschland:

  • In der Textilberatung/Beratung zur Wäscheversorgung konzipieren wir nach einer Ist-Aufnahme die Versorgung mit Berufsbekleidung und Flachwäsche neu (ggf. einschließlich einer Fachberatung zur Versorgung mit Bekleidungsautomaten), erstellen Vertragsdokumente und Leistungsbeschreibungen und führen danach eine Neuvergabe durch.
  • Die IT-Strategieberatung umfasst die Schaffung von Transparenz in den klinischen Systemen, medizinischen Informationssysteme und Anwendungen, die Formulierung einer klaren IT-Strategie und der Meilensteine zu ihrer Umsetzung und die Konzeption einer dafür geeigneten IT-Organisation.
  • Für die Gründung von Servicegesellschaften oder deren Bewirtschaftung nehmen wir Organisationsberatungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vor, vergleichen Eigenleistungen und Fremdleistungen inhaltlich, prozessual und wirtschaftlich, erstellen Bewirtschaftungsverträge und begleiten die Umsetzung von Gründung und Bewirtschaftung.
  • Wir übernehmen Interims-Management-Aufgaben, zum Beispiel als technische Leiter oder IT-Leiter, und viele weitere individuelle Beratungsleitungen für Krankenhäuser, Rehakliniken und Pflegeeinrichtungen.

Vergabeprojekte im Facility Management (eVergabe, VgV-Verfahren, EU-Vergabeverfahren) führen wir bundesweit auch für gewerbliche und öffentliche Auftraggeber im Immobilienmanagement durch.

Audits der Unterhaltsreinigung und Speisenversorgung, Voraudits und Nachaudits

In standardisierten Audits prüfen wir die Einhaltung vereinbarter Leistungen, dokumentieren Abweichungen und geben konkrete Handlungsempfehlungen zu Korrekturen. Regelmäßige Audits in der Unterhaltsreinigung und der Speisenversorgung von Krankenhäusern helfen dabei, den gewollten Standard zuhalten und können unabhängig davon durchgeführt werden, ob Dienstleister, eigene Servicegesellschaften oder Mitarbeiter des Hauses die Leistungen erbringen. Punktuelle Audits empfehlen wir unter anderem in der Wäscheversorgung und der Krankenhaustechnik. Audits können in Vorbereitung auf angekündigte Begehungen der Aufsichtsbehörden auch kurzfristig stattfinden, zum Beispiel in den Bereichen Betriebssicherheit, Medizintechnik, Hygiene, Datenschutz, Arbeitssicherheit und Brandschutz. Nachaudits unterstützen die Abarbeitung von Mängel aus den offiziellen Begehungen und Sachverständigenberichten.

Beispiele für Beratungsprojekte im Krankenhaus

Im Rahmen des QuickChecks einer technischen Abteilung prüfen wir in Stichproben die Einhaltung der technischen Normen und Gesetze, ermitteln, welche kostenintensiven Fremdleistungen durch werthaltige Eigenleistungen ersetzt werden können und wie die dafür erforderlichen Ressourcen zu erhalten sind. Gestützt wird die Analyse durch einen Abgleich der aktuellen Kosten mit Marktdaten im Rahmen eines Benchmarks. Gemeinsam mit der technischen Leitung entwickeln wir ein zukunftsfähiges Szenario für den Betrieb der technischen Abteilung.

In Vorbereitung auf eine Verschmelzung von zwei Krankenhausträgern prüfen wir beispielsweise verschiedene Szenarien zur Zentralisierung der Küchen, der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilungen (ZSVA) und des Medikalproduktelagers einschließlich der Apotheke. Unsere Ausarbeitungen erfolgen über mehreren Entscheidungsstufen und beinhalten schlussendlich ein fertiges und vollständig berechnetes Betriebskonzept auf Vollkostenbasis für das ausgewählte Szenario.

News aus der FACT Beratung

02.06.2020

Optimierung der ZSVA/AEMP

Ein wesentlicher Baustein der Nachhaltigkeit in der Zentralen Sterilgutversorgung (ZSVA/AEMP) ist die Sieboptimierung. Der Anteil aufbereiteter aber bei Operationen ungenutzer Instrumente steigt, weil neue Operateure und OP-Verfahren eine andere als die traditionelle Instrumentenmixtur benötigen. Die Instrumentenzusammenstellung sollte daher regelmäßig den wirklichen Bedürfnissen angepasst werden, um die Sterilguteinheiten und der Aufwand für Reinigung und Sterilisation zu reduzieren.

Zudem können in der engen Zusammenarbeit zwischen Operateuren, OP-Pflegekräften und Sterilgutspezialisten überzählige Instrumente im Bestand reduziert und in der Industrie gegen Neuinstrumentar eingetauscht werden, so dass neben dem wirtschaftlichen Vorteil eine echte Nachhaltigkeitskette entsteht.

Und auch bei den Prozessen gibt es Potenzial: Dauerhaft verunreinigte Instrumente müssen aufgearbeitet, defekte und fehlende Instrumente ersetzt werden. Damit dies auch wirklich geschieht, sind umfangreiche Qualitätskontrollen nötig. Der Mehraufwand pro Instrument führt zu einer längeren Lebensdauer und spart damit Geld und schont Ressourcen.

24.02.2020

Begehungen gut vorbereiten

Zwar sind Ausgestaltung, Umfang und Ablauf von behördlichen Begehungen im Krankenhaus von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sie haben jedoch eines gemeinsam: Lange Listen mit To-Dos können ihre Folge sein - die in der Regel rasch und strukturiert abgearbeitet werden müssen. Kommt es schlimmer, drohen kurzfristige Stilllegungen, deren Ausmaß ein Krankenhaus in echte Schwierigkeiten bringen können.

Deutlich reduziert werden können solche unliebsamen Überraschungen durch Audits oder Vorbegehungen externer Spezialisten - wie die der FACT. Am besten regelmäßig, spätestens jedoch mit der Ankündigung einer behördlichen Begehung, kommen die Fachleute der FACT ins Haus und begehen die betreffenden Bereiche ähnlich der Vorgehensweise der Behörden. Der Unterschied: So aufgedeckte Schwächen oder Defizite können oft noch vor der behördlichen Begehung beseitigt, zumindest aber adressiert und in der Umsetzung konkret geplant werden. Das Risiko, dass die Behörde einen schwerwiegenden Mangel aufdeckt, sinkt deutlich.

Angeboten werden Audits und Vorbegehungen in den Bereichen Betriebssicherheit/Technik, Medizintechnik, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Hygiene und Datenschutz. Jedes Audit bzw. jede Vorbegehung umfasst die stichprobenartige räumliche Begehung, ein Fachgespräch mit den jeweils verantwortlichen Personen und einen Begehungsbericht, der gefundene Mängel auflistet und i.d.R. wenige Tage nach der Begehung vor Ort zur Verfügung steht.

14.09.2019

Branchenkompetenz bietet entscheidende Vorteile

Branchenkompetenz ist ein entscheidender Vorteil, wenn es um die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, speziell in Krankenhäusern, Rehakliniken und Pflegeeinrichtungen geht. Nur echte Branchenkenner können mögliche und notwendige Handlungen in den Kontext der Branchenentwicklung stellen und bewerten, welche Maßnahmen wirklich sinnvoll umgesetzt werden können und müssen. Das ist die Essenz des Vortrags von Oliver Luckner, Vorstand der Bank für Sozialwirtschaft, auf den Biersdorfer Krankenhausmanagementgesprächen.

Diese Erkenntnis lässt sich uneingeschränkt auch auf die Beratung in Sekundärleistungsbereichen wie Gebäude, Technik, IT und Infrastruktur übertragen, bestätigt Heiko Filthuth, Leiter Geschäftsentwicklung der FAC’T Gruppe. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben immer wieder gezeigt, dass eine branchenunabhängige Herangehensweise zwar durchaus ein ergänzendes Blickfeld eröffnet, dass diese aber spätestens bei der praktischen Umsetzung zu oft an den Realitäten der Branche scheitern.

Luckner und Filthuth vertreten außerdem die Ansicht, dass neben der Branchenkenntnis auch aktuelle Erfahrungen im Betrieb unverzichtbar für eine gute Beratung sind. Die Bank für Sozialwirtschaft setzt dazu auf einen eigenen Pool an Fachberatern, die FAC’T Gruppe vertraut auf die Einbindung von Führungskräften, die selbst in der täglichen Betriebsverantwortung im jeweiligen Bereich stehen und einen Teil ihrer Zeit für das Beratungsmandat einsetzen.

02.09.2019

Wäscheversorgung klug optimieren

Ist der (mitunter emotionale) Punkt der Auswahl von Farben und ggf. Formen der Berufskleidung erst einmal entschieden, stehen vor allen Dingen prozesspraktische Aspekte einer Neuordnung der Textilversorgung im Vordergrund. Strategische Entscheidungen zur Lohn- oder Mietwäsche sind in vielen Häusern bereits getroffen. Schnittstellen ergeben sich überwiegend bei der Inhouse-Logistik, wo Eigen- auf Fremdleistungen treffen. Sind beispielsweise Bestellvorgänge, Kommissionierung, Verteilung und die Sammlung von Schmutzwäsche gut durchdacht, kann auch hier die Sekundärleistung direkt in den Primärprozess integriert werden. Bleibt noch die Bewohnerwäsche in Senioreneinrichtungen, für deren Behandlung es eine Vielfalt von Lösungen zwischen der Eigenwäsche im Haus oder dem kompletten Outsourcing gibt. Ein gut integrierter Prozess von der Beschriftung der Wäsche mit dem Bewohnernamen (oder einer Nummer, da die Wäscherei sonst zum Auftragsverarbeiter nach DSGVO wird) bis zur Abwicklung bei Verlust oder Beschädigung erleichtert den Umgang mit diesen individuellen und vonseiten der Bewohner oft auch emotionsbehafteten Textilien.

Auch wenn nur ein Wäschedienstleister das Haus versorgt, so hat die Ausgestaltung der Schnittstellen in ihrer Vielfalt doch einen wesentlichen Einfluss auf die Integration des Sekundärprozesses Wäscheversorgung in die Primärprozesse. Gut beraten ist, wer dies frühzeitig mit plant und berücksichtigt.

26.08.2019

Eine Wäscherei - viele Schnittstellen

Berufsbekleidung ist ein emotionales Thema – diese Erfahrung haben schon viele Krankenhäuser gemacht. Wünsche von Pflegepersonal und Ärzten, Funktionsbereichen und Stationen, Kliniken und Therapiebereichen müssen bei der Bekleidungsauswahl und der Konzeption der Versorgung unter einen Hut gebracht werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Auswahl der Berufsbekleidung transparent geschieht und in einer allgemeinverbindlichen Kleiderordnung festgehalten wird. Doch die Konzeption und Neuvergabe der Textilversorgung ist auch für die Optimierung der Schnittstellen zwischen Wäscherei und Haus wichtig.

Auf das Engste mit der Berufsbekleidung verbunden ist die Frage der Versorgungsstruktur, denn hier liegt der eigentliche Aufwand. Ist es der externen Wäscherei noch weitgehend gleich, ob sie drei, fünf oder zehn verschiedenfarbige Artikel bereitstellt und wäscht, multipliziert sich diese Zahl in den erforderlichen Größen beispielsweise bei Kasacks rasch einmal mit sieben – und führt damit in vielen Häusern unweigerlich zu Platzproblemen. Denn schließlich braucht jede Größe pro Farbe einen eigenen Vorratsplatz. Und so ist der Trend zur Harmonisierung und Reduzierung der Bekleidungsvielfalt oft nicht einem Zwang zur Vereinheitlichung, sondern den räumlichen Notwendigkeiten geschuldet. Der Wunsch nach einem einheitlichen, harmonischen Auftritt – auch über mehrere Einrichtungen eines Trägers hinweg – ist ein deutlich sichtbarer Trend. Neben der einheitlichen Corporate Identity argumentieren Befürworter auch mit ganz praktischen Aspekten: Sie sehen nur eine eingeschränkte Fähigkeit des Patienten, anhand der Kleidungsfarbe eine Unterscheidung von Personal mit unterschiedlichen Fähigkeiten oder aus verschiedenen Fachbereichen zu erkennen.

12.08.2019

Servicegesellschaften in Krankenhäusern

Noch vor zehn Jahren wurden viele Servicegesellschaften ganz selbstverständlich mit der Beteiligung von Dienstleistern gegründet. Diese brachten Know-how ein und wurden dafür mit einer langfristigen, gesellschaftsrechtlichen Bindung honoriert. Inzwischen hat sich dieser Trend umgekehrt: Immer mehr Träger übernehmen ihre Servicegesellschaften zu hundert Prozent selbst und kaufen sich, soweit noch erforderlich, Managementleistungen zu. Eine bessere Integration in die Kernprozesse, höhere Flexibilität und die reduzierte Abhängigkeit von Dritten gehören zu den häufigsten Motiven.

Doch die Trennung vom gewerblichen Minderheitsgesellschafter und die Übernahme des Managements wollen wohl durchdacht sein. Der richtige Zeitpunkt für einen gut vorbereiteten und möglichst geräuschlosen Übergang ist zu finden; die Leistungen der Gesellschaft wie auch eines künftigen Managements müssen gut beschrieben und die Verträge marktgerecht gestaltet werden. So wird auch für die Zukunft sichergestellt, dass die Dienstleistungen systematisch weiterentwickelt und wirtschaftlich erbracht werden. Unzureichende Präzisierungen der Leistungen, fehlende Dokumentationen und mangelnde Übereinstimmungen beauftragter und wirklich erbrachter Leistungen müssen frühzeitig erkannt und behoben werden, um die bestmögliche Integration der Sekundärleistungen in die Primärprozesse sicherzustellen.

Und auch die Mitarbeiter dürfen nicht vergessen werden: Zwar sehen sie den Wechsel ihres Arbeitgebers in das Alleineigentum des Trägers in der Regel sehr positiv. Doch Veränderungen, die mit einer besseren Prozessintegration einhergehen können, benötigen eine gute Planung und Führung genauso wie Menschen, die das notwendige Verständnis dafür mitbringen.

18.03.2019

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Bei der letzten Zählung mögen es um die 2.000 Gesetze, Verordnungen und Normen gewesen sein, mit denen sich die technische Leitung eines normalen Akutkrankenhauses beschäftigen muss. Sie muss prüfen, welche dieser Vorschriften für die Gebäude, Anlagen und Geräte des Hauses relevant sind, und diese ständig im Blick halten. Herausforderung dabei ist, dass die Normen und Gesetze sowie auch deren Auslegungen sich in diesem Bereich ständig ändern können. Eine verpasste und nicht zeitgerechte Ergänzung, Modifizierung oder Löschung birgt Risiken in sich, die im besten Fall mit Geld zu korrigieren sind und im schlimmsten Fall zu Freiheitsstrafen führen können – denn Nichtwissen schützt auch hier nicht vor Strafe. Diese Veränderungen im Blick zu halten und damit technische Leitungen zu informieren, hat sich das Unternehmen Rödl & Partner zum Ziel gesetzt. Ihr Dienst REG-IS informiert proaktiv über die Veränderung von technisch relevanten Gesetzen und Normen. Hat eine technische Leitung die in ihrer Verantwortung stehenden Gebäudeteile, Anlagen und Geräte erfasst und im System hinterlegt, erhält sie automatisch Informationen zu Veränderungen, die ihre spezifischen Anlagen- und Gerätegruppen betreffen. Die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen daraus abgeleitet werden, trifft die technische Leitung selber. Einen Schritt weiter geht die FAC’T Gruppe mit ihren Leistungen: Hier werden einerseits den relevanten Anlagen schon im Rahmen eines QuickChecks die korrekten Gesetze und Normen zugewiesen, um diese besser verfolgen zu können. Andererseits bietet FAC‘T die Begleitung bei der Entwicklung einer Instandhaltungsstrategie, die für Anlagen klar definiert, welche Inspektion zu welchem Zeitpunkt auf welcher normativen oder rechtlichen Grundlage durchgeführt werden muss. Häuser, die zusätzlich das bei der FAC’T betriebene krankenhausspezifische CAFM-System mitnutzen, erhalten die ständig aktuellen Arbeitsvorschriften sowie Prüf- und Checklisten für ihre Eigenleistungen sogar automatisch und können sich damit auch hier von zeitintensiven Recherchen und Formularanpassungen entlasten.

17.09.2018

Laborberatung hilft bei Optimierung der Laborkosten

Die Kosten für externe Laborleistungen sind hoch, der Abruf von Leistungen passiert oft als Teil der täglichen Routine. Die Verbindung von Gerätemieten und Dienstleistungen sowie langjährige Verträge tragen dazu bei, dass die externen Laborkosten nicht unbedingt auf Anhieb transparent sind. Um die für viele Häuser dringend notwendige hohe Wirtschaftlichkeit herzustellen, bietet die FAC’T Gruppe den bekannten QuickCheck auch für Laborleistungen an.

Im QuickCheck Labor werden die Fremd- und Sachkosten mit aktuellen Benchmarks verglichen, um tatsächlich umsetzbare Einsparungen, beispielsweise durch die Anpassung von Verträgen, zu erzielen. Basierend auf den Erfahrungen der Laborexperten und Gesprächen mit den Laborverantwortlichen im Haus werden Kennzahlen gebildet, die auch bei der Optimierung des Anforderungsverhaltens helfen können. Ist ergänzend noch ein eigenes Labor im Haus, wird der Blick auch auf die Verschiebung zwischen Eigen- und Fremdleistung gerichtet. Mit wenig Aufwand werden so bei gleichbleibender Laborqualität oft deutliche wirtschaftliche Vorteile generiert.

Ansprechpartner für den QuickCheck Labor ist der Geschäftsbereich Beratung der FAC’T Gruppe.

04.06.2018

Re-Zertifizierung nach GEFMA 734 für exzellente FM-Beratung

Um ein Krankenhaus, eine Rehaklinik oder eine Pflegeeinrichtung kompetent zu allen Sekundärleistungen beraten zu können, ist es notwendig, die Leistungen und Prozesse in ihrem täglichen Ablauf und ihre Relevanz für die Kernprozesse zu kennen und zu verstehen. Die individuellen Nutzeranforderungen in Bezug auf Prozessanpassungen, aber auch neue technische Lösungen und Erkenntnisse müssen berücksichtigt und mit Betriebserfahrungen abgeglichen werden, um kompetent Auskunft zu geben und nachhaltige, wirklich umsetzbare Verbesserungsvorschläge machen zu können. Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Eigen- und Fremdleistungen sind dabei eng mit der Organisation und der vom Kernprozess geforderten integralen Einbindung verbunden. Die dafür notwendige Verfügbarkeit und Flexibilität muss bei aller Wirtschaftlichkeit gewährleistet sein, um den Betrieb nicht zu stören oder zu unterbrechen. Eine große Rolle spielen dabei standardisierte und effiziente, aber dennoch auf den Einrichtungsalltag abgestimmte Sekundärprozesse mit wenigen Schnittstellen, einer ausgeglichenen Risikoverteilung und einem Wertschöpfungsbeitrag als Ergebnis.

Mit der Re-Zertifizierung nach GEFMA 734 („FM Exzellenz“) weißt die FAC’T Gruppe einmal mehr nach, dass Sie über eine außerordentlich hohe Beratungskompetenz verfügt und diese auch strukturiert und abgegrenzt von den Betriebsleistungen erbringt.

30.04.2018

Fehlende Rechts- und Normensicherheit aufdecken

Mehr als 1.100 Gesetze und Normen beziehen sich auf technische Anlagen in Gebäuden, ein großer Teil von ihnen ist für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen relevant. Sie unterliegen Änderungen, die von den technisch Verantwortlichen beobachtet und hinsichtlich ihrer Relevanz für das eigene Objekt geprüft werden müssen. Und nicht nur das: Verstöße stellen Betriebsrisiken dar und werden von den Behörden durchaus schmerzhaft geahndet.

Zur Verringerung des Risikos können Geschäftsführung und technische Leitung zunächst Prozesse etablieren, die sicherstellen, dass Veränderungen erkannt und auf ihr Zutreffen geprüft werden. Datenbanksysteme wie REG-IS informieren über Änderungen und liefern damit zumindest den ersten Teil der Informationen. Sinn macht dies vor allen Dingen dann, wenn eine Instandhaltungsstrategie festgelegt wurde, die je Anlage deren Rechtsvorschriften, die daraus resultierenden Pflichten und schlussendlich auch die konkreten Wartungs- und Inspektionstermine beinhaltet.

Gefährdungsbeurteilungen und andere intervall-verändernde Maßnahmen finden hier ebenfalls Niederschlag. Werden nun relevante Änderungen in Gesetzen oder Normen identifiziert, ist es ein Leichtes zu prüfen, wo diese im eigenen Haus zur Anwendung kommen – und darauf basierend die Instandhaltungsplanung zu verändern. So können Eigenleistungen gezielt angepasst, Fremdleistungen konkret vorgegeben und damit die Instandhaltungskosten gesteuert werden.

Ein bewährter Startpunkt, um Defizite in der Normen- und Rechtssicherheit zu identifizieren und eine ganzheitliche Instandhaltungsstrategie zu entwickeln, sind die QuickChecks der FAC’T Gruppe. Hier wird zunächst in Stichproben ermittelt, wo Handlungsnotwendigkeiten bestehen. Aus der eigenen Betriebserfahrung heraus ermitteln die Prüfer (alle von ihnen haben selber Betriebserfahrung in einem Krankenhaus), wo systematische Probleme liegen, und geben konkret umsetzbare Handlungsempfehlungen, beispielsweise wie eine Instandhaltungsplanung zu erstellen wäre. Risiken werden so reduziert und gleichzeitig Prozesse vereinfacht. Dass dabei oft auch wirtschaftliche Potenziale erkannt werden, ist ein schöner Nebeneffekt.